Allgemeine Berichte | 17.09.2025, 15:27 Uhr

Neue wissenschaftliche Einschätzung zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Ahrtal-Flut:

Flut: Neue Strafanzeige gegen Ex-Landrat Pföhler

Landrat a. D. Dr. Jürgen Pföhler. Foto: privat
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Kreis Ahrweiler/Region. Neue wissenschaftliche Einschätzung zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Ahrtal-Flut Die strafrechtliche Aufarbeitung der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 mit 135 Toten und 766 Verletzten steht weiter in der Kritik, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz den Abschluss der Sichtung der Akten im Beschwerdeverfahren mitgeteilt hat. Ein neuer wissenschaftlicher Beitrag von Vertretungsprofessor Dr. Thomas Grosse-Wilde kommt zu dem Ergebnis, dass zentrale Annahmen der Staatsanwaltschaft Koblenz nicht haltbar sind.

Kernpunkte der neuen strafrechtlichen Einschätzung:

• Das von der Staatsanwaltschaft herangezogene Katastrophenschutzgutachten sei strafrechtlich wertlos.

• Im Fall der 22-jährigen Johanna Orth sei eine direkte Kausalkette zwischen falschen Warnungen und ihrem Tod nachweisbar.

• Eine sorgfältige Prüfung, ob rechtzeitige Warnungen Menschenleben hätten retten können, sei von der Staatsanwaltschaft nicht durchgeführt worden.

Nach neuesten Feststellungen des Hydrologen Prof. Dr. Erwin Zehe (KIT Karlsruhe) war die Katastrophe bereits ab 15:26 Uhr absehbar – Warnungen hätten zu diesem Zeitpunkt erfolgen müssen. Vor diesem Hintergrund hat eine Hinterbliebene im August 2025 erstmalig Strafanzeige gegen Ex-Landrat Dr. Pföhler gestellt. Zwei weitere Hinterbliebene haben im August 2025 die Wiederaufnahme von Ermittlungen aufgrund neuer Tatsachen beantragt.

Ralph und Inka Orth, Eltern von Johanna, haben sich zudem in einer Rundmail mit dem Gutachten von Dr. Grosse-Wilde direkt an alle Landtagsabgeordneten in RheinlandPfalz gewandt. Sie fordern die Abgeordneten auf, Missstände klar zu benennen, parlamentarische Initiativen zu ergreifen und im anstehenden Landtagswahlkampf deutlich für Rechtsstaatlichkeit und Verantwortungsübernahme einzutreten.

Inzwischen haben fünf neutrale Gutachter gravierende Fehler in den Ermittlungen bestätigt:

• Prof. Dr. Ingeborg Puppe, Strafrechtsprofessorin, Universität Bonn

• Frank Roselieb, Katastrophenforscher, Universität Kiel

• Ltd. Ministerialrat a.D. Gerd Gräf, Katastrophenrechtsexperte, Innenministerium Rheinland-Pfalz

• Prof. Dr. Erwin Zehe, Hydrologe, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

• Dr. Thomas Grosse-Wilde, Vertretungsprofessor für Strafrecht, Universität Bonn

Auch die Politik ist inzwischen gefordert: Der Landtagsabgeordnete Michael Wäschenbach (CDU) hat am 9. September 2025 eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt (Drucksache 18/12918).

Die Hinterbliebenen verlangen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Ziel ist eine transparente Klärung der Verantwortung sowie eine Korrektur der bisherigen Versäumnisse und eine Korrektur nachgewiesener Irreführungen der Bevölkerung durch die Landesregierung im Hinblick auf die von ihr am 23.04.2024 geäußerte angeblich erforderliche Verurteilungswahrscheinlichkeit von 99,9 % und die von ihr am 23.04.2024 geäußerte angeblich rechtzeitige und wesentliche Akteneinsichtsgewährung an die Hinterbliebenen vor Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Die Hinterbliebenen fordern die Landesregierung zur öffentlichen Richtigstellung auf.

Pressemitteilung

Rechtsanwalt Christian Hecken

Landrat a. D. Dr. Jürgen Pföhler. Foto: privat

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