Allgemeine Berichte | 12.03.2025

Verwaltungsgericht Mainz nimmt Petition der Hinterbliebenen zur Flutkatastrophe 2021 unter die Lupe

Flut im Ahrtal: Klage gegen das Justizministerium wegen möglicher Fehler

In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 kam es im Ahrtal zur Flutkatastrophe bei der mindestens 134 Menschen starben. Foto: Archiv/WinklerTV

Mainz/Ahrtal. Nach neuester erschütternder Sachlage und nach neuester brisanter Beweislage ist bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Flutkatastrophe 2021 ein dringender Tatverdacht gegen hohe Verantwortungsträger des Landes Rheinland-Pfalz zu erheben, der in folgenden schwerwiegenden Vorwürfen mündet: „Justizministerium täuscht Öffentlichkeit und das Gericht und die Staatsanwaltschaft täuscht den Generalstaatsanwalt bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Flutkatastrophe 2021“

Mit neuester Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 07.01.2025 wurden im Beschwerdeverfahren gegen die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 18.04.2024 drei von den Hinterbliebenen eingereichte Fachgutachten der unterschiedlichsten Fachrichtungen zum Nachweis der völligen Unvertretbarkeit der bisherigen Feststellungen der Staatsanwaltschaft und eine wissenschaftliche Veröffentlichung der Strafrechtsprofessorin Prof. Dr. Ingeborg Puppe, Universität Bonn, mit Prüfauftrag zur Wiederaufnahme der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Koblenz abgegeben.

Insgesamt kommt der international angesehene Gutachter Prof. Dr. Erwin Zehe, KIT Karlsruhe, bekannt aus Planet Wissen, der Herausgeber des Katastrophenschutz-Kommentars und Ltd. Ministerialrat a.D. Gerd Gräff, der Katastrophenforscher Frank Roselieb, Universität Kiel, in ihren drei Gutachten jeweils zu dem Ergebnis, dass die strafrechtliche Einstellungsentscheidung zur Flutkatastrophe 2021 unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist.

Darüber hinaus wird neuerdings in der strafrechtlichen Fachliteratur die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz unisono zerrissen. Die auf strafrechtliche Zurechnungsfragen spezialisierte Strafrechtsprofessorin Prof. Dr. Ingeborg Puppe, Universität Bonn, kommt zu der Auffassung, dass eine Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung besteht. Diese Auffassung wird unterstützt durch die neueste Fachkommentierung des Strafgesetzbuches mit Stand vom 01.02.2025 (vgl. BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg/Kudlich, 64. Edition Stand: 01.02.2025, BeckOK StGB/Heuchemer, 64. Ed. 1.2.2025, StGB § 13 Rn. 48,6).

Die vom Unterzeichner vertretenen über zehn Hinterbliebenen der Flutkatastrophe erheben jetzt auf der Grundlage neuer Nachweise den Vorwurf der bundesweiten Täuschung der Öffentlichkeit durch das Justizministerium Rheinland-Pfalz.

Die Täuschung der bundesweiten Öffentlichkeit führte dazu, dass in großen Teilen Deutschlands keine kritische Berichterstattung erfolgte und Hinterbliebene aus Berlin und Düsseldorf keine Beschwerde gegen die aus objektiver Sicht unvertretbare Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz erhoben haben.

Jetzt kann der Nachweis geführt werden, dass bei der Prüfung der Befangenheit der eingesetzten Staatsanwälte bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Flutkatastrophe 2021 die Öffentlichkeit vom Justizministerium Rheinland-Pfalz bewusst getäuscht worden ist.

Neue Beweismittel bestärken zudem die Besorgnis der Befangenheit der eingesetzten Staatsanwälte bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Flutkatastrophe und die damit zusammenhängende gewaltige Täuschung der bundesweiten Öffentlichkeit durch das Justizministerium und begründen den Verdacht eines Dienstvergehens.

Die Nachweise der systematischen Täuschung der Öffentlichkeit durch das Justizministerium werden jetzt in der öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Mainz am 13.03.2025 um 12 Uhr präsentiert werden.

Vor dem Verwaltungsgericht Mainz, Aktenzeichen 1 K 218/24.MZ, verklagen Inka und Ralph Orth im Sinne aller Hinterbliebenen der 135 Getöteten und mindestens 766 Verletzten der Flutkatastrophe 2021 das Justizministerium Rheinland-Pfalz auf ordnungsgemäße Behandlung und Bescheidung einer Petitionsbitte. Der Anspruch auf ordnungsgemäße Behandlung und Bescheidung einer Petitionsbitte folgt dabei aus dem Grundgesetz (Art. 17 GG) und ist entgegen eindeutigen öffentlichen Verlautbarungen vom Justizministerium bis heute nicht erfüllt worden.

Gegenstand der Petitionsbitte vom 15.04.2024 war der beantragte Austausch der Staatsanwälte wegen Besorgnis der Befangenheit durch pflichtwidrige Nichtbeteiligung der Geschädigten vor Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens am 18.04.2024, indem von den zuständigen Staatsanwälten mehrfach Akteneinsicht verweigert wurde, angekündigte Stellungnahmen ignoriert wurden und hinter dem Rücken der Nebenklage ein von der Nebenklage wegen Ungeeignetheit abgelehnter Gutachter erneut beauftragt worden war. Dadurch ist eine einseitige Ermittlungsarbeit der Strafverfolger zu Lasten der Geschädigten nach der Aktenlage nachgewiesen.

Die Besorgnis der Befangenheit der eingesetzten Staatsanwälte wurde in der Vergangenheit jedenfalls bereits dadurch für die Öffentlichkeit augenscheinlich, dass sich die eingesetzten Staatsanwälte jeglichen neuen Fachgutachten, neuen Erkenntnissen und öffentlicher Kritik von Strafrechtlern und Sachverständigen der unterschiedlichsten Disziplinen versperren und offenkundig nicht willens sind, von ihnen verursachte fachliche Fehler einzuräumen.

Jetzt kann zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Nachweis der bundesweiten Täuschung der Öffentlichkeit durch das Justizministerium im Hinblick auf eine laufende strafrechtliche Aufarbeitung erbracht werden, was maßgebliche und wichtige Auswirkungen für die strafrechtliche Aufarbeitung der Flutkatastrophe 2021 haben wird.

Die genauen Details und Nachweise sind so erschütternd, dass insoweit auf die anstehende Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Mainz verwiesen werden muss.

Da das Justizministerium derzeit nicht mehr mit einem Justizminister besetzt ist, fordern wir den Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer zu einer von ihm zu veranlassenden sofortigen und gewissenhaften Prüfung der Befangenheit der eingesetzten Staatsanwälte auf.

Entgegen den bisherigen Äußerungen vom Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer geht es hierbei nicht um die vom ihm fälschlicherweise zitierte Unabhängigkeit der Justiz, da die Staatsanwaltschaft nach dem Gerichtsverfassungsgesetz weisungsabhängig ist und die Exekutive für Leitung und Aufsicht der Staatsanwaltschaft verantwortlich ist.

Bereits am 01.12.2024 wurde von einem Sachverständigen im hiesigen Verfahren gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft auf die Möglichkeit von disziplinarrechtlichem und strafrechtlichtem Fehlverhalten der Beamten der Staatsanwaltschaft Koblenz hingewiesen.

Nach neuester Information von der spanischen Presse wurde bereits nach 4 1/2 Monaten bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der dortigen Flutkatastrophe heute gegen die Verantwortlichen Anklage erhoben.

Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Flutkatastrophe in Deutschland wird hingegen nach mehr als 3 ½ Jahren die strafrechtliche Aufarbeitung durch befangene Staatsanwälte und durch skandalträchtige Untätigkeit und Täuschungsmanöver des zuständigen Justizministeriums torpediert.

Wir erwarten jetzt vom Verwaltungsgericht, dass dieses das Justizministerium zu einer bislang offensichtlich unterbliebenen sachlichen Prüfung anweist.

Pressemitteilung Rechtsanwalt Christian Hecken, Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB

In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 kam es im Ahrtal zur Flutkatastrophe bei der mindestens 134 Menschen starben. Foto: Archiv/WinklerTV

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