Allgemeine Berichte | 20.02.2025

Information zur Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude im Altstadtkern Ahrweiler

Förderprogramm „Lebendige Zentren - Aktive Stadt“

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde 2009 mit dem Gebiet „Altstadtkern Ahrweiler“ in das Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“ aufgenommen. Im Rahmen des Programms sollen historische Stadtkerne mit denkmalwerter und stadtbildprägender Bausubstanz gesichert, erhalten und zeitgemäß weiterentwickelt werden. Nach wie vor können umfängliche private Maßnahmen innerhalb des Altstadtkerns Ahrweiler mit Städtebaufördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Stadt unterstützt werden. Die Laufzeit des Programms endet am 31. Dezember 2026. Daher macht die Stadtverwaltung erneut auf die Möglichkeit der Antragstellung aufmerksam. Diese sollte möglichst bis Mitte 2026 erfolgen, da die Zusammenstellung der vollständigen Unterlagen sowie die Prüfung erfahrungsgemäß Zeit in Anspruch nehmen.

Was sind dieZiele der Förderung?

Nach den rechtlichen Vorgaben dient die Förderung vorrangig der Umsetzung von Maßnahmen für Zwecke der Mängel- und Missstands-Beseitigung, Denkmalpflege, Stadtbildpflege und -verbesserung sowie der energetischen Verbesserung. Insofern können Maßnahmen, die der Sicherung und Aufwertung des privaten Gebäudebestandes dienen, gefördert werden.

Wie und in welchem Rahmen kann gefördert werden?

Voraussetzung ist der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin und der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Erst nach Abschluss der Vereinbarung darf die Bautätigkeit aufgenommen werden. Grundsätzlich gilt, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, die noch nicht begonnen wurden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Was kann gefördert werden?

Sofern die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können im Fördergebiet umfassende bauliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden. Zu den förderungsfähigen Einzelmaßnahmen gehören unter anderem die Bereiche Gebäudesicherung, wie Erneuerung des Dachs, Fassadensanierung, Modernisierung oder Erneuerung von Heizung und sanitärer Anlagen oder die Herstellung der Barrierefreiheit. Weitere Details erhalten Sie auch unter https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/verwaltung/foerderprogramme/staedtebaufoerderung/.

Eine Förderung weiterer Maßnahmen ist grundsätzlich möglich, sofern diese den Zielsetzungen des Programms entsprechen. Für eine Förderung müssen Einzelmaßnahmen zu einer möglichst umfassenden Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahme zusammengefasst werden. Eine Förderung reiner Unterhaltungsarbeiten ist nicht möglich. Nicht gefördert werden zudem Flutschäden, soweit für die Behebung Mittel der ISB oder Versicherungsleistungen eingesetzt werden können.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form der Auszahlung eines Kostenerstattungsbetrages. Bei der Ermittlung des Betrages werden 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten berücksichtigt. Der Kostenerstattungsbetrag beträgt maximal 30 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 30.000 Euro. Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen muss innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss beendet sein.

Weitere Informationen finden Interessierte online unter https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/foerderprogramme/staedtebaufoerderung/ .

Kontakt / Beratung: Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Abteilung Stadtplanung, Hauptstraße 116 - 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Email: stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de.

Pressemitteilung

Stadtverwaltung

Bad Neuenahr-Ahrweiler

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