Allgemeine Berichte | 12.02.2025

Hans-Dietrich-Genscher-Schule - Anmeldung für das Schuljahr 2025/26

Freie Schulplätze an der HDG-Schule

Die Schülerinnen und Schüler, die die künftigen 5. Klassen der Hans-Dietrich-Genscher-Schule besuchen sollen, können nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit vom 5. bis zum 21. März 2025 angemeldet werden. Foto: privat

Wachtberg. Nachdem die HDG-Schule im vergangenen Jahr alle Schüler des Abschlussjahrgangs 10 in die Ausbildung oder die Oberstufe einer weiterführenden Schule entlassen konnte - alle 58 Jugendlichen haben die Schule erfolgreich abgeschlossen, sämtliche Schüler der Erweiterungsklasse erlangten die Fachoberschulreife (Realschulabschluss), davon über die Hälfte mit Qualifikation für die Gymnasiale Oberstufe - gibt es nun wieder freie Plätze.

Die Schülerinnen und Schüler, die die künftigen 5. Klassen der Hans-Dietrich-Genscher-Schule besuchen sollen, können nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit vom 5. bis zum 21. März 2025 angemeldet werden.

Einen Anmeldetermin können die Erziehungsberechtigten im Sekretariat des Schulzentrums telefonisch unter 0228/ 39154-20 oder per E-Mail info@hdg-schule.de abstimmen.

Zur Anmeldung sollten mitgebracht werden: eine Kopie aller Zeugnisse der Klassen 1 bis 3, eine Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 mit der Schulformempfehlung der Grundschule und der Anmeldeschein für weiterführende Schulen im Original; des Weiteren eine Kopie der Geburtsurkunde, zwei Passbilder und einen Nachweis über die erfolgte Masernimpfung.

Die HDG-Schule zeichnet sich durch ihr besonderes Profil mit Basis- und Erweiterungsklassen ab dem Jahrgang 5 aus. Während in den Basisklassen eine optimale Förderung für Kinder mit Hauptschulempfehlung stattfindet, wird in den Erweiterungsklassen auf einem höheren Leistungsniveau unterrichtet.

Die HDG-Schule bietet alle Abschlüsse der Sekundarstufe I an.

Die Schülerinnen und Schüler, die die künftigen 5. Klassen der Hans-Dietrich-Genscher-Schule besuchen sollen, können nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit vom 5. bis zum 21. März 2025 angemeldet werden. Foto: privat

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