Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Freiwillige Beiträge für 2015 bis 31. März zahlen
Speyer. Noch bis zum 31. März können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 gezahlt werden. Besonders wichtig ist dieser Termin für Versicherte, die mit freiwilligen Beiträgen ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sichern können. Denn bereits bei einer Lücke von einem Monat können sie den Anspruch verlieren. Aber auch Mindestversicherungszeiten können damit erfüllt werden und die spätere Rente erhöht sich.
Die Höhe des freiwilligen Beitrags kann jeder selbst wählen: Der Mindestbeitrag liegt bei monatlich 84,15 Euro, der Höchstbeitrag bei monatlich 1.131,35 Euro. Wer die Beiträge überweisen möchte, muss seine Versicherungsnummer, seinen Vor- und Zunamen sowie den Zeitraum angeben, für den die Beiträge bestimmt sind.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter (08 00) 10 00 48 01 6 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.Pressemitteilung Deut-
sche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
