Bestattung von Urnen ist jetzt zu einem späteren Zeitpunkt möglich
Frist wird verlängert
Würdevolle Beisetzung wird so ermöglicht
VG Maifeld. Wenn ein Mensch verstirbt, muss die Beisetzung in einem Sarg innerhalb von zehn Tagen erfolgen.
Auch die Einäscherung des Leichnams hat innerhalb von zehn Tagen zu erfolgen. Im Vergleich zu der Sargbestattung kann die Beisetzung der Urne bis zwei Monate nach der Einäscherung auf den Maifelder Friedhöfen erfolgen.
Da derzeit in Verbindung mit den geltenden Verordnungen des Landes die Bestattung auf den Maifelder Friedhöfen nur eingeschränkt und im engsten Familienkreis mit maximal fünf Personen im Freien zulässig ist, wird die Frist zur Beisetzung einer Urne seitens der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Maifeld auf sechs Monate verlängert.
Damit möchte die Verwaltung den Angehörigen -auch in dieser für alle schwierigen Zeit- ermöglichen, die Beisetzung ihrer Verstorbenen auf einen Zeitpunkt zu verschieben, an dem die derzeit bestehenden Regelungen vermutlich wieder gelockert sind und eine würdevolle Beisetzung in einem größeren Rahmen mit Trauerfeier und evtl. einer Messe stattfinden kann.
Pressemitteilung VG Maifeld
