Allgemeine Berichte | 02.04.2019, 10:31 Uhr

Kreisverwaltung Ahrweiler informiert über Fristen

Führerscheinumtausch

Kreis Ahrweiler. Besitzer älterer Führerscheine müssen ihre Fahrerlaubnis innerhalb der nächsten Jahre umtauschen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Es gelten jeweils unterschiedliche Fristen. Die gestaffelten Fristen sollen einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden und unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeiten vermeiden.

Demnach sind Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, grundsätzlich nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann verlängert werden. Bis zum 19. Januar 2033 müssen aber auch Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Alle Führerscheine gelten ab dem Tag des Umtauschs grundsätzlich nur noch 15 Jahre. Wer zu früh umtauscht, verschenkt entsprechend Gültigkeitsdauer.

Für den Umtausch von Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gelten folgende Fristen:

Geburtsjahr vor 1953 - 19. Januar 2033

1953-1958 - 19. Januar 2022

1959-1964 - 19. Januar 2023

1965-1970 19. Januar 2024

1971 oder später 19. Januar 2025

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gelten folgende Fristen:

Ausstellungjahr

1999-2001 - 19. Januar 2026

2002-2004 - 19. Januar 2027

2005-2007 - 19. Januar 2028

2008 - 19. Januar 2029

2009 - 19. Januar 2030

2010 - 19. Januar 2031

2011 - 19. Januar 2032

2012-18. Januar 2013 - 19. Januar 2033

Für den Umtausch brauchen Führerscheinbesitzer ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Passbild und den bisherigen Führerschein. Sofern der graue oder rosafarbene Führerschein nicht im Landkreis Ahrweiler ausgestellt wurde, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden. Die Karteikartenabschrift kann die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde direkt per Mail (fuehrerscheinstelle@kreis-ahrweiler.de) oder Fax (02641) 97 54 55 an die Kreisverwaltung Ahrweiler schicken.

Die Bearbeitungszeit für Anträge auf einen neuen EU-Führerschein beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Wer den neuen Führerschein für einen Auslandsaufenthalt früher benötigt (grauer oder rosa Führerschein), sollte schon vor der jeweils geltenden Frist einen Umtauschantrag stellen. Der Führerscheinumtausch kostet 24 Euro. Sofern die LKW-Klassen im Rahmen des Umtausches verlängert werden, kostet das 42,60 Euro. Anträge nimmt die Kreisverwaltung, aber auch die zuständige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung entgegen. Die Führerscheinprüfung muss nicht wiederholt werden. Eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung ist zum Umtauschzeitpunkt nicht erforderlich (Ausnahmen: Verlängerung der früheren Klassen 2 oder 3 ab dem 50. Lebensjahr, Klasse C1/C1E/C/CE alle 5 Jahre). Führerscheine, die nicht rechtzeitig umgetauscht werden, sind ungültig, den Fahrern droht ein Verwarngeld.

Grund für die neuen Fristen ist eine EU-Vorschrift, die seit diesem Jahr in Kraft ist. Die EU möchte Führerscheine auf diese Weise fälschungssicherer machen und die Regeln zur Geltungsdauer vereinfachen.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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