Allgemeine Berichte | 26.02.2013

Senioren Union Swisttal

Für das Alter vorsorgen – Fit fürs Alter

Viele Senioren folgten der Einladung zum Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Christoph Roos

Vortrag über das Betreuungs- und Vorsorgerecht als Start des Jahresprogramms der Swisttaler Senioren Union war gut besucht. Privat

Swisttal-Heimerzheim. Bis auf den letzten Platz gefüllt war der Vortragssaal in der Gaststätte „Zur Linde“ in Heimerzheim, als Rechtsanwalt Dr. Christoph Roos am 21. Februar seinen Vortrag über das Betreuungs- und Vorsorgerecht begann. Eingeladen hatte die Senioren Union Swisttal und viele Seniorinnen und Senioren waren gekommen, auch aus den Nachbargemeinden Rheinbach und Meckenheim. Wilfried Mühlhausen als Vorsitzender freute sich über die rege Teilnahme anlässlich des Starts des Jahresprogramms der Swisttaler Senioren Union. Sein Stellvertreter Uwe Dickbertel hatte den Referenten ausfindig gemacht.

Betreuungsrecht löst Entmündigungsrecht ab

Dr. Roos erläuterte zunächst das inzwischen 20 Jahre alte Betreuungsrecht, dass das Entmündigungsrecht abgelöst hat. Dabei wies er nachdrücklich daraufhin, dass der Betroffene es selbst in der Hand hat, wer die Betreuung und in welchem Umfang wahrnehmen soll.

Dafür gibt es die Vorsorgevollmacht oder expressis verbis die Betreuungsverfügung. Hier nimmt der Betroffene zu Zeiten, in dem er dies geschäftsmäßig uneingeschränkt kann, sein Schicksal selbst in die Hand und bestimmt zum Beispiel wer für ihn etwa aus dem Familienkreis die Betreuungsaufgaben wahrnimmt. Der anordnende Familienrichter muss diesen Willen, so er ihm bekannt wird, berücksichtigen. Vergleichbares gilt für Patientenverfügungen. Diese muss der behandelnde Arzt berücksichtigen. Der Arzt ist aber nicht streng daran gebunden, wenn ihm der hippokratische Eid eine abweichende Behandlung gebietet. Dr. Roos empfiehlt, sowohl bei der Vorsorgevollmacht, bei der Betreuungserfügung als auch bei der Patientenverfügung einen Notar einzuschalten, weil der auf jeden Fall die Geschäftsfähigkeit des Verfügenden zu prüfen hat und mit juristischem Rat dafür sorgt, dass der Wille des Verfügenden klar und unmissverständlich formuliert wird.

Außerdem werden diese Urkunden bei der Bundesnotarkammer registriert und der Verfügende kann durch einen Ausweis, den er bei sich trägt, selbst dafür sorgen, dass sein Wille berücksichtigt wird. Im Anschluss an den Vortrag hatten die Zuhörer die Möglichkeit, Fragen an Dr. Roos zu richten.

Vortragsreihe zu Rechtsfragen kam gut an

Alle sind sich einig, dass die Senioren Union Swisttal mit ihrer im letzten Jahr begonnenen Vortragsreihe zu Rechtsfragen im Alter redins Schwarze getroffen hat. Informationen aus erster Hand, Bescheid wissen und vorsorgen, so wird man fit fürs Alter.

Vortrag über das Betreuungs- und Vorsorgerecht als Start des Jahresprogramms der Swisttaler Senioren Union war gut besucht. Foto: Privat

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