Allgemeine Berichte | 13.01.2020

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises

Gebührenbescheide werden wieder verschickt

Gebühren sind am 1. März und 1. September fällig

Rhein-Lahn-Kreis. In Kürze werden an die Grundstückseigentümer im Rhein-Lahn-Kreis wieder die Bescheide über die Abfallgebühren versandt. Fällig wird die Gebühr wie üblich in zwei Teilraten, und zwar zum 1. März und 1. September. Wichtigste Nachricht: Die Abfallgebühren bleiben auch im Jahr 2020 stabil. Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft bittet die Bürgerinnen und Bürger ihre Bescheide zu prüfen. Auch auf der Rückseite der Gebührenbescheide sind wichtige Informationen und Erläuterungen zu finden. Eine Gebührenübersicht mit den Haushaltstarifen ist im Abfall-Info „re:tour“ sowie unter www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de zu finden. Soweit Änderungswünsche zur Gebührenfestsetzung bestehen, bittet die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft um eine schriftliche Mitteilung innerhalb eines Monats unter Angabe des Kassenzeichens per Brief (Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems), per Fax unter (0 26 03) 97 23 11 oder per E-Mail: abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de.

Für Fragen zum Gebührenbescheid und den Abfallgebühren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft gerne zur Verfügung. Jedoch lassen die vielen Änderungswünsche und Fragen zu den Bescheiden die Telefonleitungen – besonders in der ersten Woche nach dem Versand der Bescheide – „glühen“. Daher ist der zuständige Sachbearbeiter nicht immer sofort erreichbar. Die Abfallwirtschaft empfiehlt, mit telefonischen Rückfragen einige Tage zu warten, bis sich der erste Ansturm gelegt hat. Besser noch: Mögliche Änderungen, beispielsweise zur Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, sollten per Brief, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden.

Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft verschickt aus Kostengründen keine Fälligkeitsanzeigen zur zweiten Fälligkeit am 1. September. Über eine pünktliche Zahlung der Abfallgebühr braucht man sich keine Sorgen zu machen, wenn man der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat. Dieses Mandat ist völlig ohne Risiko, da es jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

Pressemitteilung des

Rhein-Lahn-Kreises

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  • Andi-RLP: Hallo Herr oder Frau Bastian, Sie haben Recht, die Kommentarantwort von mir war falsch ausgedrückt. Das Wort "vertrauensvoll" steht natürlich im Bericht. Jedoch habe nicht ich den vertrauensvollen Abstimmungsprozess...
  • S. Bastian: Herr Winkelmann, Sie werden doch ihren eigenen Artikel kennen. Zitat: "Verbandsbürgermeister Jan Ermtraud machte in einer Rede deutlich, dass die Maßnahmenliste einerseits das Ergebnis eines vertrauensvollen...
  • Andreas Winkelmann: Hallo Frau Roth, von "vertrauensvoll" steht nichts im Bericht. Und die veränderte Maßnahmenreihenfolge ist ausdrücklich erwähnt. Gleich zu Anfang ist auf die dem Ratsinformationssystem zu entnehmenden Details verwiesen, wo u..a.
  • Elke Zeise: Nur Schade das man als Nachbarin keine Information bekommt ob der Täter noch in U Haft ist oder wieder auf freiem Fuß ist. Habe Angst die Wohnung zu verlassen
  • Gitta Meyer: Ehrlich,die ganze Idee Buga im Mittelrhein ist falsch. Die Gemeinden sind verschuldet. Schauen sie sich Lahnstein an. Hier ist nichts los. Die Brücke wird bestimmt toll,aber sonst.....
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