Kreisverwaltung Ahrweiler

GebührenpflichtigeSchulbuchausleihe

Kreis Ahrweiler. Eltern schulpflichtiger Kinder aufgepasst: Das Online-Portal zur Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe im Schuljahr 2021/2022 ist noch bis zum 21. Juni geöffnet. Verbindliche Anmeldungen können bis zu diesem Zeitpunkt unter https://s.rlp.de/eportal vorgenommen werden. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Für eine Teilnahme an der gebührenpflichtigen Ausleihe sind folgende Schritte erforderlich: 1. Anmeldung im Elternportal, 2. Freischaltung des Schülers beziehungsweise der Schülerin mit dem Freischaltcode, der durch die jeweilige Schule übermittelt wurde, 3. Verbindliche Bestellung. Die Abholtermine für die bestellten Schulbücher werden von den Schulen rechtzeitig bekanntgegeben.

Eltern müssen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe jährlich neu bestätigen. Eine Bestellung muss auch dann vorgenommen werden, wenn Schulbücher aus dem aktuellen Schuljahr weiterverwendet werden sollen. Selbst wenn noch nicht feststeht, ob ein Schüler oder eine Schülerin die Klasse wiederholt oder die Schule wechselt, ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Schulbuchlisten werden in solchen Fällen nachträglich angepasst.

Die Servicestelle der Kreisverwaltung ist zuständig für folgende Schulen: Are-Gymnasium Bad Neuenahr, Berufsbildende Schule Bad Neuenahr-Ahrweiler (nur Berufsfachschule I und II, Höhere Berufsfachschule I und II, Berufsoberschule I und II und Berufliches Gymnasium), Erich-Klausener-Gymnasium Adenau, Hocheifel Realschule plus mit Fachoberschule Adenau, Integrierte Gesamtschule Remagen, Peter-Joerres-Gymnasium Ahrweiler, Philipp Freiherr von Boeselager Realschule plus Ahrweiler und das Rhein-Gymnasium Sinzig. Alle andern Schulen im Kreisgebiet werden jeweils durch den zuständigen Schulträger betreut.

Bei Bedarf bietet die Servicestelle Schulbuchausleihe Hilfestellung für Eltern an, die nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügen oder bei der Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe anderweitige Hilfe benötigen.

Eltern, die bereits eine Bewilligung ihres Antrags auf Lernmittelfreiheit erhalten haben, müssen nichts weiter unternehmen. Sollten sie jedoch einen Antrag gestellt haben, der noch nicht beschieden wurde, werden sie gebeten, sich umgehend mit der Servicestelle Schulbuchausleihe in Verbindung zu setzen:

Eigenbetrieb Schul- und Gebäudemanagement Landkreis Ahrweiler, Sabine Alfred und Doris Ohlert, Tel. (0 26 41) 9 75 -4 94 oder -2 41, E-Mail Sabine.Alfred@kreis-ahrweiler.de oder doris.ohlert@kreis-ahrweiler.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler