Veterinäramt hebt Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet auf
Geflügelpest: Kein neuer Fall im Kreis Ahrweiler aufgetreten
Stallpflicht für alle Geflügelbestände weiterhin bis Ende Februar
Kreis Ahrweiler. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler hat, nachdem rund ein Monat kein weiterer Fall von Geflügelpest im Kreis Ahrweiler festgestellt wurde, zum 31. Januar 2017 den festgelegten Sperrbezirk in den Ortsgemeinden Wassenach, Glees und Wehr und das eingerichtete Beobachtungsgebiet (15 Kommunen im weiteren Umkreis des Laacher Sees) aufgehoben. Die Stallpflicht für alle Geflügelbestände im Kreisgebiet gilt jedoch weiterhin bis zum 28. Februar 2017.
Am 20. Dezember 2016 war bei zwei am Laacher See tot aufgefundenen Wildenten der Verdacht auf Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Daher wurden mit Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 21.12.2016 der genannte Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet festgelegt. Darüber hinaus wurde die Aufstallung von Geflügel im gesamten Kreisgebiet angeordnet. Nachdem seit dem 20.12.2016 keine weiteren Verdachtsfälle der Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen wurden, sind die Schutzmaßnahmen des Sperrbezirks und Beobachtungsgebietes seit dem 31.01.2017 aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Ahrweiler zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest im gesamten Kreisgebiet zu präventiven Zwecken vom 21.12.2016 ist weiterhin gültig.
Pressemitteilung Benediktinerabtei Maria Laach
