Neues aus dem Tierheim Ransbach-Baumbach
Großzügige Spende für die Tiere
Ransbach-Baumbach. Eine vorweihnachtliche Überraschung bereitete dem Tierheim Ransbach-Baumbach die PSD Bank Koblenz eG mit einem Besuch.
Und nicht nur das, denn die beiden Vertreter der Bank hatten eine mehr als großzügige Spende in Höhe von 2.500 Euro im Gepäck.
Die PSD Bank Koblenz eG unterstützt verschiedene Projekte, und in dem kleinen Tierheim in Ransbach-Baumbach war die Freude riesig in diesem Jahr ausgewählt worden zu sein. Gerade für kleine Tierschutzvereine, dessen Tierheime nicht städtisch angeschlossen sind, ist die Unterstützung von außen sehr wichtig und sichert den weiteren Bestand der Institution, um weiterhin Tieren Hilfe und Schutz bieten zu können.
Bernd Schittler, Vorstandsvorsitzender der PSD Bank Koblenz eG betonte, dass die Spendentätigkeit der Bank erst durch die Teilnahme der Kunden am Gewinnsparen möglich ist, da mit jedem gekauften Los in Höhe von fünf Euro vier Euro gespart werden und mit einem Euro soziale und kulturelle Institutionen im Geschäftsgebiet des Kreditinstitutes unterstützt werden können. So werden von jedem Los in Höhe von fünf Euro, das die Kunden der PSD Bank Koblenz eG erwerben, tatsächlich vier Euro gespart und ein Euro ist der Spieleinsatz für die Lotterie.
Nach einem kleinen Rundgang im Tierheim dankte das Tierheim-Team den Vertretern der PSD Bank Koblenz eG für diese großzügige Spende und die großartige Unterstützung.
Das Tierheim sowie das dazugehörige Tierschutzlädchen findet der Besucher in Ransbach-Baumbach im Mühlenweg (zum Tierheim bitte ganz durchfahren, das Lädchen liegt ca. auf dem halben Weg auf der rechten Seite).
Weitere Informationen unter Tel. (01 76) 42 20 82 86 von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 19 Uhr.
Homepage: www.tierheim-ransbach-baumbach.de
Öffnungszeiten des Tierheims: Jeden Donnerstag und Samstag, jeweils von 16 bis 19 Uhr.
Öffnungszeiten des Tierschutzlädchens: Jeden Donnerstag sowie jeden Freitag von 13.30 bis 19 Uhr.
In Notfällen ist die zuständige Polizeibehörde, das Ordnungsamt oder Veterinäramt zuständig und bei medizinischen Notfällen ein Tierarzt/Tierklinik in der Nähe.
