Allgemeine Berichte | 11.10.2016

Ortsgemeinde Kammerforst

Grünabfall gehört nicht in den Wald

privat

Kammerforst. Wer glaubt, mit der Entsorgung von Gartenabfällen im Wald keinen Schaden anzurichten, der irrt sich. Auch wenn es sich bei den abgelagerten Abfällen um verrottbares Material handelt, tut man dem Wald damit ganz sicher nichts Gutes ... und sich selbst übrigens auch nicht:

•Mit Gartenabfällen gelangen Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen nichtheimischer Pflanzen wie z. B. Rhododendron oder Bambus in den Wald. Da viele dieser Pflanzen sehr konkurrenzstark sind, verdrängen sie die vielfätige einheimische Waldflora.

•Durch die Verrottung von Abfällen und den damit verbundenen verstärkten Stickstoffeintrag wird der sensible Nährstoffhaushalt des Waldes gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie z. B. die Brennnessel flächig aus, wohingegen anspruchsvollere Pflanzen verschwinden.

•Grünschnitthaufen ersticken den Lebensraum unter sich und schädigen damit das Ökosystem nachhaltig: Es werden zum Teil seltene Pflanzen geschädigt, die eine wichtige Lebensgrundlage für zahlreiche Tiere bilden.

•Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden und belastet das Grundwasser. Nitrat schadet der Wasserqualität und somit letztlich unserer Gesundheit.

•Grünabfallhaufen verschandeln das Landschaftsbild. Besonders an beliebten Wanderpfaden beeinträchtigen sie das Naherholungserlebnis und schaden allgemein der Qualität des Tourismus in unserer Umgebung.

•Wo einer anfängt, gibt es erfahrungsgemäß innerhalb kurzer Zeit Nachahmer. Im schlimmsten Fall häuft sich der Grünabfall zu regelrechten Deponien.

•Illegal abgelagerte Abfälle müssen im Zweifelsfall vom Grundeigentümer entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Das kann je nach Ausmaß der Grünhalden erhebliche Kosten verursachen. Handelt es sich um öffentlichen Grund, sind diese Kosten von der öffentlichen Hand zu tragen – mit anderen Worten: vom Steuerzahler.

•Die Entsorgung von Gartenabfällen auf Wald- und Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und kann unter Umständen mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Ortsgemeinde Kammerforst appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die genannten Gründe zu beherzigen und bittet um einen verantwortungsvollen Umgang mit Grünabfällen. Zur Entsorgung können die Biotonne der Kreisabfallbeseitigung und eigene Kleinkompostanlagen genutzt werden. Größere Mengen können der Grünabfallsammlung (siehe Müllabfuhrkalender) zugeführt oder z. B. auf der Abfalldeponie in Meudt angeliefert werden (Verrechnung mit dem üblichen Haushalts-Wertscheck möglich). Bei Fragen steht die Abfallberatung des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes unter Telefon 02602 6806-55 zur Verfügung. Weitere Informationen im Internet: wab.rlp.de

Pressemitteilung der

Ortsgemeinde

Kammerforst

Foto: privat

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