Rechtstipps aus der Praxis
Gute Erfolgsquoten bei den Sozialgerichten im Jahr 2017
Negative Behördenentscheide im Zweifel überprüfen lassen
Region. Im Jahresbericht des Landessozialgerichts NRW zeigt sich für das Jahr 2017 wiederum eine hohe Erfolgsquote für die Kläger in der ersten Instanz für Klagen, an denen Versicherte und Leistungsberechtigte beteiligt waren. 21,54 Prozent der Klagen hatten vollen und 19,54 Prozent teilweisen Erfolg. Dies bedeutet, dass über 40 Prozent der Klagen zumindest teilweise erfolgreich waren. Andererseits zeigt dies, dass ein erschreckend hoher Anteil von Behördenentscheidungen trotz der Fachkompetenz dieser Stellen rechtswidrig war.
Allerdings ist diese Erfolgsquote in den einzelnen Fachgebieten wie auch in den Vorjahren sehr unterschiedlich. So sind zum Beispiel Klagen auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts mit mehr als 51 Prozent zumindest teilweise erfolgreich. Also mehr als jede zweite Entscheidung der Versorgungsämter erweist sich damit als unrichtig. Auffallend niedrig sind allerdings die Erfolgsquoten im Unfallversicherungsrecht. Weniger als 21 Prozent hatten mit ihrer Klage zumindest teilweise Erfolg. Dies liegt allerdings auch an den hohen gesetzlichen Hürden, die diese Verfahren mit sich bringen.
Die meisten Verfahren betreffen nach wie vor die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Die Anzahl dieser Verfahren ist schon seit Jahren sehr hoch und ein Ende ist nicht absehbar. Die Erfolgsquote liegt mit mehr als 46 Prozent über dem Durchschnittsniveau und hat sich gegenüber dem Vergleichsjahr 2016 wiederum leicht erhöht. Am zweithäufigsten sind die Verfahren im Schwerbehindertenrecht, gefolgt von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsrecht.
Interessant ist außerdem, dass in über 42 Prozent der Rechtsstreitigkeiten Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt worden sind.
Die vorgenannte Statistik macht sehr deutlich, dass es sich für viele Kläger gelohnt hat, Behördenentscheidungen nicht einfach zu akzeptieren, sondern diese durch Widerspruch und später Klage anzugreifen. Wenn man dazu noch berücksichtigt, dass in nicht wenigen Fällen dem Betroffenen bereits im Widerspruchsverfahren recht gegeben wird und diese dann gar nicht mehr zu klagen brauchen, so dürfte die Erfolgsquote gegen Bescheide unter Einbeziehung des Widerspruchsverfahrens insgesamt deutlich mehr als 50 Prozent betragen. Daher sollten Betroffene negative Entscheidungen der Sozialleistungsträger im Zweifel überprüfen lassen. Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht PeterWenzel,
Meckenheim
