Sicher durch die Nacht
Halloween: Wenn der Spaß zum Ernst wird
Region. Auch an Halloween gelten bestimmte Regeln, um sicherzustellen, dass der Spaß nicht außer Kontrolle gerät. Nicht jeder Streich ist harmlos. Am 31. Oktober ziehen wieder Geister, Hexen und Vampire durch die Straßen und rufen "Süßes, sonst gibt’s Saures!" Der Gruselfaktor ist garantiert, doch um echten Schrecken zu vermeiden, gibt es wichtige Verhaltenshinweise.
Streiche, die Sachbeschädigung verursachen, sind strafbar
Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto zählen nicht zu harmlosen Streichen, sondern zu Sachbeschädigungen, die teuer werden können. Fremdes Eigentum zu beschädigen, kann eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Wenn Dinge zerstört werden, die der Allgemeinheit dienen, wie Parkbänke, Laternen oder Fensterscheiben in Zügen, fällt die Strafe noch höher aus.
Auch wer nur zuschaut oder in einer Gruppe unterwegs ist, kann sich strafbar machen. In solchen Fällen spricht man von gemeinschaftlicher Sachbeschädigung, die ebenfalls kein Kavaliersdelikt ist. Eltern sollten dabei bedenken, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haftbar gemacht werden können, insbesondere wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder das Kind zu jung ist, um das Unrecht der Tat zu erkennen. Es ist daher ratsam, im Vorfeld gemeinsam zu besprechen, was erlaubt ist und was nicht.
So bleibt Halloween sicher
Um Halloween sicher zu gestalten, sollten einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:
Kindern sollte erklärt werden, dass das Werfen von Eiern an Hauswände oder das Stecken von Böllern in Briefkästen keine harmlosen Streiche sind.
Eltern sollten darauf achten, welche Gegenstände ihre Kinder auf ihre Halloween-Tour mitnehmen und sie nach Möglichkeit bei ihrem Rundgang durch die Nachbarschaft begleiten.
Niemand sollte sich von Gruppendruck oder Aufrufen in sozialen Netzwerken zu Straftaten verleiten lassen.
BA
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Symbolbild Foto: pixabay.com