Haushalt 2020 der Stadt Lahnstein genehmigt
Haushaltsgenehmigung nur unter strengen Auflagen
Lahnstein. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD Trier) hat mit Schreiben vom 17 März 2020 die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stadt Lahnstein genehmigt. So wurde der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 2.768.480,00 Euro genehmigt.
Ebenso wurde ein Teil der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, mit einem Volumen von 5.932.000,00 Euro genehmigt. Allerdings sind im Genehmigungstext der ADD Bemerkungen und strenge Auflagen enthalten, die Oberbürgermeister Peter Labonte sowie den für Finanzen zuständigen Fachbereichsleiter Peter Ring hellhörig werden lassen. Wie schon in den vergangenen Jahren wird die Genehmigung unter den Vorbehalt gestellt, dass Kredite nur zur Finanzierung einer Reihe von eng definierten Maßnahmen aufgenommen werden dürfen. Hierzu gehören beispielsweise solche, die bereits begonnen wurden oder die unabweisbar erscheinen, weil deren Unterlassung zu schweren Schäden oder Gefahren führen würde. Auch Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebes Wirtschaftsbetriebe Lahnstein (WBL) in Höhe von 1.700.000,00 Euro bzw. 4.497.500,00 Euro werden genehmigt.
Gesamtsituation weiterhin angespannt
Die haushalts- und finanzwirtschaftliche Gesamtsituation der Stadt Lahnstein beurteilt die ADD als weiterhin äußerst angespannt. Wörtlich ist davon die Rede, dass „die defizitäre Haushaltslage zumindest teilweise auf nur begrenzt von der Stadt steuerbaren Defiziten“ beruht. Dies führt dazu, dass die aktuelle Planung, aber auch die Planungen für die Folgejahre keine durchgreifende Besserung erwarten lassen. So führt die ADD aus, dass der Haushalt wegen Verstoßes gegen die Pflicht zum Ausgleich des Haushalts in Planung und Ausführung eigentlich zurückzuweisen gewesen wäre. Letztlich erkennt die Aufsichtsbehörde aber auch an, dass der Hebesatz der Gewerbesteuer auf 420 v. H. erhöht wurde und dass in zweimaligen Haushaltsberatungen gegenüber dem eingebrachten Haushaltsentwurf Einsparungen in Höhe von rund 900.000 Euro erzielt werden konnten. Hier findet sich die Rechtsauffassung des Rechnungshofes wieder, der ausschließlich auf die gesetzlichen Regelungen verweist. Ein unausgeglichener Haushalt verstößt natürlich gegen diese Regelungen. Folglich erfolgte die Genehmigung nur ausnahmsweise. Zwar wird auch anerkannt, dass Anpassungen des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer sowie Einsparmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsberatungen veranlasst wurden. Letztlich wird jedoch seitens der Aufsichtsbehörde erwartet, dass im laufenden Haushaltsvollzug alle Anstrengungen unternommen werden, einen in der Rechnung ausgeglichenen Haushalt zu erzielen. Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung könne das gemeinsame Ziel sein. Diese Rahmenbedingungen werden weiterhin ganz erhebliche Anstrengungen von Politik und Verwaltung erfordern. In der Praxis werden schmerzhafte Einschnitte erforderlich werden, um diese Anforderungen zu erfüllen. Der Haushalt 2020 hat im laufenden Ergebnishaushalt ein Volumen von 37.798,35 Euro (Erträge) und 40.928.378,00 Euro (Aufwendungen). Somit fehlen hier 3.130.143,00 Euro am Ausgleich. Im investiven Finanzhaushalt stehen Einzahlungen von 36.597.185,00 Euro Auszahlungen von 37.308.801,00 Euro gegenüber, der negative Saldo beträgt somit 711.616,00 Euro. Zu den wichtigsten Investitionen des Jahres 2020 gehören beispielsweise die Fortsetzung der Sanierung an der Goethe-Schule, die Sanierung des Alten Rathauses sowie die Maßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus West. Die zwischenzeitlich aufgetretene Krise, die sich aus der Verbreitung des Coronavirus und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens ergeben hat, wird die Rahmenbedingungen für den städtischen Haushalt drastisch weiter erschweren. Die Krise trifft eine Vielzahl von Betrieben bis ins Mark. So müssen etliche Einzelhandelsbetriebe, Betriebe des Übernachtungsgewerbes, der Gastronomie und Hotellerie gänzlich geschlossen werden. Andere Betriebe sind gezwungen, Kurzarbeit anzumelden. Insgesamt verschlechtert sich die Lage vieler Unternehmen entweder durch Rückgang oder völligen Wegfall von Einkünften.
Haupteinnahmequellen der Stadt Lahnstein betroffen
Hiervon ist wiederum eine der Haupteinnahmequellen der Stadt Lahnstein, die Gewerbesteuer unmittelbar betroffen. Diese orientiert sich am Ertrag von Betrieben und geht absehbar damit auch zurück. Die Steuer wird im Regelfall erst mit einiger zeitlicher Verzögerung abgerechnet. Um den Betrieben schnell und unbürokratisch zu helfen, besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen im laufenden Jahr bis auf null zu reduzieren. Insgesamt steht der Haushaltswirtschaft der Stadt ein Jahr extremer Herausforderungen bevor. Es steht zu befürchten, dass momentan nur die Spitze des Eisbergs abzusehen ist. Die endgültige Entwicklung ist zurzeit noch nicht einzuschätzen. Oberbürgermeister Peter Labonte geht daher davon aus, dass Rat und Verwaltung alles tun werden, um sich den – auch mit Blick auf die Corona-Pandemie für alle ergebenden - Herausforderungen zu stellen und gemeinsam alle, sicherlich auch manchmal schmerzhaften, erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die so noch nie da gewesene Krise zu bewältigen.
Pressemitteilung Stadt Lahnstein
