Allgemeine Berichte | 23.06.2020

SKFM informierte beim Workshop-Patientenfügung in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Hilfestellung für Betreuer und Bevollmächtige

„Was gehört in einen Patientenverfügung“ - diese und andere Themen waren Inhalt des Workshops. Foto: privat

Kreis Ahrweiler. Auch die Corona-Krise konnte den SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. nicht aufhalten. Und so gab es unter Beachtung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen doch noch den Workshop „Patientenverfügung für ehrenamtliche BetreuerInnen“, zu dem vier Teilnehmer – zwei ehrenamtliche Betreuer und zwei Vorsorgebevollmächtigte – in die Familienbildungsstätte von Bad Neuenahr-Ahrweiler kamen. Bei dieser nach dem Lockdown ersten Veranstaltung des Betreuungsvereins in der FBS erklärte Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM, wie und wann Patientenverfügungen für betreute Personen erstellt werden und was zu beachten ist.

Dank dieser Hilfestellungen können die Teilnehmer gemeinsam mit ihren Betreuten oder Vollmachtgebern eine Patientenverfügung erarbeiten.

Um eine Patientenverfügung überhaupt verfassen zu dürfen, ist die Einwilligungsfähigkeit des Betreuten oder des Vollmachtgebers als wesentliche rechtliche Grundlage und Voraussetzung notwendig, erklärte Ralph Seeger gleich zu Beginn.

Klarheit, was inhaltlich in eine Patientenverfügung gehört, gibt das BGH Urteil aus dem Jahr 2016. Auf dieser Grundlage erhielten die Teilnehmer Tipps, wie einzelne Behandlungswünsche zu formulieren sind. Mit diesem Wissen ausgestattet werden die Betreuer und Vorsorgebevollmächtigten den ihnen anvertrauten Personen verständlicher machen können, wie persönliche Wünsche und Vorstellungen in einer Patientenverfügung zu formulieren sind. Schließlich geht es um konkrete Behandlungswünsche, die im Notfall von den behandelnden Ärzten umgesetzt werden sollen. Ralph Seeger: „Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Patientenverfügung so konkret wie möglich verfasst werden muss. Sie muss konkrete Krankheitssituationen benennen, für die die Patientenverfügung gelten soll, und konkrete Behandlungswünsche beinhalten.“

Weitere Informationen:

Wer mehr zu diesem Thema wissen will, kann die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz kostenlos auf der Internetseite des Bundesministeriums bestellen und sich mit Ralph Seeger telefonisch in Verbindung setzen. Dort kann man sich auch zur nächsten Veranstaltung „Der richtige Antrag zur richtigen Zeit“ am 29. Juni in Bad Neuenahr-Ahrweiler anmelden: SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Telefon: 0 26 41/20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de

„Was gehört in einen Patientenverfügung“ - diese und andere Themen waren Inhalt des Workshops. Foto: privat

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