Allgemeine Berichte | 15.01.2021

Landtagswahl am 14. März 2021

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Mayen. Bis spätestens zum 21. Februar werden den wahlberechtigten Mayener Bürgerinnen und Bürgern durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt.

Wer an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen will, hat ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die zuständige Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung,

2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3. online, über die Website/Homepage der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeinde-verwaltung, https://www.mayen.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/wahlen/briefwahl/

4. per Fax oder

5. durch einfache Email an Stadtverwaltung Mayen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Wer die Briefwahlunterlagen elektronisch bereits vor der Versendung der Wahlbenachrichtugung beantragen möchten, kann eine E-Mail an das Postfach briefwahl@mayen.de senden. Bei der Beantragung bitte den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, diese abweichende Anschrift bitte genau angeben. Zu beacht ist, dass die Briefwahlunterlagen erst nach der Herstellung der Stimmzettel versendet werden können.

Man hat auch die Möglichkeit ab dem 27. Januar 2021 - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Mayen (montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 16 Uhr durchgehend und freitags von 8 bis 12 Uhr)- die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Man kann dann ggf. unmittelbar vor Ort vom Wahlrecht Gebrauch machen!

Bitte um Berücksichtigung, dass das Rathaus wegen der Corona-Pandemie Zutrittsbeschränkungen unterliegt und Stimmberechtigte nur einzeln eingelassen werden können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.

Die Stadtverwaltung Mayen bittet deshalb, möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Bitte die vielfältigen aufgeführten Möglichkeiten für die Beantragung der Briefwahlunterlagen beachten.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung Mayen gesendet oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus Rosengasse eingeworfen werden. Den Wahlbrief bitte so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 15 Uhr bei der Stadtverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Urnenwahlvorstand abgegeben werden.

Pressemitteilung der

Stadt Mayen

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