Ortsgemeinde Wierschem
Hunde gehören an die Leine
Vermehrt Beschwerden über die Missachtung der Gefahrenabwehrverordnung
Wierschem. Nach der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Maifeld, dürfen alle Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint ausgeführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätzen mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
Alle Hundehalter werden gebeten, sich an die Vorgaben zu halten. In der Vergangenheit gab es vermehrt Beschwerden über die Missachtung der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Maifeld.
Desweiteren werden auch alle Hundehalter gebeten, sich beim Gassi gehen auf Straßen oder Feldwegen zu bewegen. Landwirtschaftliche Flächen sind keine Wanderwege.
Es wird gebeten, Hunde nicht mit auf den Friedhof zu nehmen.
Pressemitteilung Michael Kopp,
Ortsbürgermeister Wierschem
