Jugendstrafkammer spricht Walid S. nach fast einjährigen Untersuchungshaft frei
Im Zweifel für den Angeklagten: Tod von Niklas P. bleibt vorerst ungesühnt
Niklas´ Mutter ist von der Schuld des 21-Jährigen überzeugt
Bonn. Der „Fall Niklas“ bleibt vorerst ungeklärt. Walid S., der Hauptangeklagte im Fall des von rund einem Jahr in Bad Godesberg totgeprügelten Schülers aus Bad Breisig, ist am Mittwoch voriger Woche, am 17. Verhandlungstag im Saal 0.11 der 8. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Wenn auch mit großer Spannung erwartet, eine große Überraschung war das Urteil nicht, nachdem sogar Staatsanwalt Florian Geßler in seinem Plädoyer am Dienstag der Vorwoche von seiner Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge abgewichen war und einen Freispruch beantragt hatte, da er nicht restlos davon überzeugt war, dass der gebürtige Italiener mit marokkanischen Wurzeln dem 17-jährigen Schüler den brutalen Faustschlag versetzt hat, mit dem Niklas P. am 7. Mai 2016 tödlich verletzt worden war. Zu einer Einheits-Jugendstrafe von acht Monaten verurteilte die Kammer den 21-Jährigen dagegen wegen der Beteiligung an einer anderen Schlägerei Ende April 2016. Nur wenige Tage vor dem Angriff auf Niklas am Bad Godesberger Rondell hatte Walid S. zusammen mit Freunden in der Bonner Innenstadt eine andere Gruppe geschlagen und getreten. Antreten muss er die Strafe jedoch nicht, da er sie angesichts der Untersuchungshaft von fast einem Jahr vollständig verbüßt hat. Außerdem steht dem 21-Jährigen für die über die acht Monate hinausgehende Zeit in Haft eine Entschädigung zu.
Wahrheit bleibt im Dunkeln
Vor der Urteilsbegründung von Richter Volker Kunkel am Mittwochmittag hatte Thomas Düber, der Anwalt der Nebenklägerin, der Mutter von Niklas, morgens sein Plädoyer gehalten. „Meine Mandantin ist auf vielfache Weise durch die Hölle gegangen. Ein Jahr voller Leiden und Schmerz liegt hinter ihr“, so der Rechtsanwalt, der in der Vorwoche wegen einer Erkrankung nicht seinen Schlussvortrag hatte halten können. Denise P. sei als Mutter das Schlimmste passiert, was einem passieren könne: das eigene Kind zu verlieren, zumal der Verlust sinnlos und völlig überflüssig gewesen sei. Der Prozess habe Licht in das Dunkel des Geschehens in der Tatnacht bringen sollen, so dass man den Schuldige zur Rechenschaft hätte ziehen können. „Stattdessen mussten wir erleben, dass der Tod eines 17-Jährigen nicht ausreicht, um die Wahrheit zu sagen“, monierte Thomas Düber. Der Rechtsstaat habe vor falsch verstandener Loyalität, zwanghafter Gruppendynamik, und falschem Ehrgefühl kapitulieren müssen. Andere Zeugen seien eingeschüchtert worden und hätten aus Angst geschwiegen und die Wahrheitsfindung erschwert, so dass sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch habe fordern müssen.
„Dagegen ist meine Mandantin trotz aller Tatsachen, die Zweifel aufwerfen, davon überzeugt, dass der Angeklagte der Täter ist. Sie ist sich sicher, dass der Angeklagte derjenige ist, der ihren Sohn schließlich getötet hat“, hob der Anwalt hervor. Vor allem wegen der sicheren Identifizierung von Walid S. durch einen engen Freund ihres Sohnes sei sie von der Täterschaft des 21-Jährigen überzeugt. Der 19-Jährige habe ihr als Augenzeuge, der nur ein Meter vom Geschehen entfernt gewesen sei, glaubhaft versichert, Walid S. als Schläger eindeutig erkannt zu haben. Um zu ergründen warum dies nicht sofort geschehen sei, habe seine Mandantin einen anerkannten Psychologen kontaktiert. Die den ersten Vernehmungen seien von der Angst um den Freund geprägt gewesen. Es sei völlig normal, dass sich traumatisierte Gewaltopfer erst Wochen später an Abläufe und Gesichter erinnern können. „Von daher kann meine Mandantin die Ausführungen des Staatsanwaltes nicht nachvollziehen, der den Zeugen zwar glaubwürdig findet, aber dennoch Zweifel an seiner Aussage hat“, erklärte Thomas Düber.
Schwere handwerkliche Fehler
Die Überzeugung von Denise P. werde auch durch die Persönlichkeit des Angeklagten verstärkt, der nicht gelernt habe, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Das Verhalten aus der Tatnacht sei Walid S. nicht fremd. Außerdem habe er bewusst falsche Fährten gelegt, um das Geschehen zu verschleiern. Auch das habe die Beweislage erschwert. Absolut fassungslos hätten aber die „zahlreichen Ermittlungsdefizite“ die Nebenklägerin gemacht, betonte der Anwalt. So sei eine Nahbereich-Fahndung nicht sofort veranlasst worden und auch der Tatort sei viel zu spät nach der Attacke gegen Niklas gesichert worden. Dadurch, dass man fünf oder sechs Stunden nach der Tat habe verstreichen lassen, seien wahrscheinlich wertvolle Spuren beseitigt worden, die zur Aufklärung der Tat hätte beitragen können, kritisierte Thomas Düber.
Kein weiteres Unrecht verursachen
In dem gesamten Verfahren sei es Denise P. nie darum gegangen, den Angeklagten „zu stigmatisieren“, sondern darum, die Tat aufzuklären, also die Wahrheit zu erfahren und zu erleben, dass der Täter gerecht bestraft werde. Obwohl sie von der Schuld des Angeklagten überzeugt sei, werde seine Mandantin keinen eigenen Antrag stellen. Sie wolle ihre subjektive Überzeugung nicht verallgemeinern, da sie verstehen könne, dass Außenstehende Zweifel an der Schuld von Walid S. hätten. Denise P. „will nach dem Unrecht, das ihrem Sohn und auch ihr selbst widerfahren ist, kein weiteres verursachen, indem ein womöglich Unschuldiger wegen ihr verurteilt wird“, erklärte der Anwalt. Auch wenn Niklas am Tag der Urteilssprechung keine Gerechtigkeit widerfahre, so hoffe seine Mutter doch, dass die durch den Tod ihres Sohnes angestoßenen Maßnahmen helfen, zukünftig in Bad Godesberg derartige Vorfälle zu verhindern oder zumindest ihre Aufklärung zu erleichtern. Außerdem wünsche sie allen Zeugen, nie in so eine Situation wie sie momentan zu kommen und auf die Ehrlichkeit anderer angewiesen zu sein.
Zum Schluss dankte er im Namen von Denise P. der Kammer für die sachliche Verhandlungsführung und nicht zuletzt auch Pfarrer Wolfgang Picken, der seine Mandantin seit dem Tod ihres Sohnes seelsorgerisch betreut hatte und auch nach der Prozesseröffnung auch am Mittwoch im Gerichtssaal war. Schließlich hatte dann der Angeklagte das letzte Wort. Ohne sichtliche Regung wie etwa Mitgefühl mit der Mutter des Opfers erklärte Walid S. lapidar: „Ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an!“
Verkettung tragischer Umstände
Noch vor seiner Urteilsbegründung kritisiert Richter Volker Kunkel rund zweieinhalb Stunden später diejenigen, sowohl Politik wie Geistliche, die seines Erachtens den Fall instrumentalisiert hatten. Das Rondell, an dem Niklas zu Tode gekommen sei, sollte als Ort der Trauer und des stillen Gedenkens genutzt werden und nicht für politische Veranstaltungen und umgeleitete Prozessionen, so der Vorsitzende der Kammer. So schrecklich der Tod von Niklas für seine Mutter sei, die Einschätzung als „die brutalste Tat“ gehe an der Realität vorbei, müsse die Kammer doch erheblich schlimmere Fälle verhandeln, erklärte der Richter. Auch die Berichterstattung in einigen Medien sowie Beiträgen in so genannten „sozialen Medien“ kritisierte Volker Kunkel, sei in diesen doch oft eine „völlig unrealistische Größenordnung von Strafen in die Welt gesetzt worden“, die den realen Fakten nicht entsprochen hätten, so der Vorsitzende der Kammer. Laut Anklage sollen Blutgefäße im Gehirn von Niklas vorgeschädigt gewesen sein, weshalb die Anklage gegen Walid S. nicht auf Totschlag, sondern auf Körperverletzung mit Todesfolge gelautet hatte. Der Vorsitzende der Kammer stellte in der Urteilsbegründung klar, dass der Schlag letztlich durch eine „Verkettung tragischer Umstände“ tödlich für Niklas gewesen sei. „Der Nachweis einer massiven Gewalteinwirkung lässt sich nicht führen“, so Volker Kunkel.
Beweise reichen nicht aus
Nach viermonatiger Verhandlung stehe für das Gericht hinsichtlich des Angeklagten fest: „Wir können nicht beweisen, dass er geschlagen hat, und wir können nicht beweisen, dass er am Tatort war“, so die Begründung für den Freispruch des 21-Jährigen. Die Strafkammer des Bonner Landgerichts habe sich wirklich bemüht, das Geschehene aufzuklären. Am Ende der Beweisaufnahme, in deren Verlauf rund 50 Zeugen mit mehr oder weniger Erfolg befragt worden, waren, habe das Gericht zu große Zweifel an der Täterschaft von Walid S. gehabt, der deshalb freigesprochen werden müsse. „Die Beweise reichen nicht aus, ja es spricht sogar mehr dafür, dass er nicht der Täter ist“, erklärte Volker Kunkel, der die Aussage von Niklas‘ Freund als nicht belastbar bezeichnete. Zwar habe der 19-Jährige sicher nicht wissentlich gelogen, allerdings sei der auf ihm lastende Druck groß gewesen, den Täter zu überführen. Den habe er nicht bei der Polizei, sondern anhand eines Facebook-Fotos wiedererkannt, obwohl sich Walid S. auf diesem kaum geähnelt habe. Dagegen sei seine Ähnlichkeit mit dem 22-jährigen Tunesier Abdelhakim D. Frappierend, der mit dem ebenfalls im Fall Niklas angeklagten Roman W. zur Tatzeit in der Nähe des Tatortes gesehen und von einer späten Zeugin als der wahre Täter bezeichnet worden war. Diesem gehöre auch die Jacke, die mit Niklas‘ Blut später bei Walid S. gefunden worden sei. „Eine Spur, die eindeutig dem Angeklagten zuzuordnen war, fand sich an der Jacke nicht“, so der Richter.
Suche nach der Wahrheit ohne Ergebnis
Nicht nur, dass falsches Wiederkennen durch Zeugen laut dem Bundesgerichtshof der häufigste Grund für Fehlurteile sei, man könne auch nicht ausschließen, dass Walid S. diese Jacke tatsächlich erst nach der Tat erhalten habe und schließlich sei auch ein fehlendes Alibi kein Beweis für seine Schuld, zumal die zu seinem Aufenthalt am Ententeich im Kurpark befragten Zeugen keine konkreten Zeitangaben machen konnten. Den Grund sah Volker Kunkel wie schon eine Woche zuvor Staatsanwalt Florian Geßler in dem ständig gleich-ablaufenden Chillen mit mehr oder weniger denselben Personen begründet. Außerdem spreche nach der Auswertung des Handys von Walid S. einiges dafür, dass der Angeklagte gegen 0.20 Uhr, also zur Tatzeit tatsächlich im Kurpark gewesen sei. „Wir hätten am Ende gern Gewissheit gehabt, wer der Täter war“, so Volker Kunkel, der Denise Pöhler das tiefe Mitgefühl der Kammer versicherte, nicht zuletzt, weil eben die Wahrheitssuche nicht zu Wahrheitsfindung geführt hatte.
Staatsanwalt ermittelt weiter
Da nicht zu erwarten ist, dass Staatsanwaltschaft oder die Mutter von Niklas in Revision gehen, wird das Urteil innerhalb von einer Woche rechtskräftig. Zufrieden geben will sich die Staatsanwaltschaft mit dem Ausgang des Prozesses allerdings noch nicht. „Wir werden die Akten und die komplette Hauptverhandlung auswerten und dann sehen, ob und was noch zu machen ist“, erklärte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender, der hofft, neue Ansätze finden zu können, ohne zu sagen, in welche Richtung die Ermittlungen gehen. Vor dem Bonner Landgericht wird zudem noch gegen den 21-jährigen Roman W. verhandelt, weil er die Begleiter von Niklas P. attackiert haben soll. Zwei Prozesstage sind angesetzt, am Donnerstag, 11. Mai soll das Urteil verkündet werden. fallen. Walid S gehört laut Thomas Düber nicht zu den geladenen zwei Zeugen, so man sich keine neuen Erkenntnisse zum Fall Niklas verspricht. Allerdings könnte Walid S. nach seinem Freispruch als neuer Zeuge vernommen werden. Als Angeklagter hatte er das Recht zu schweigen, nun aber könnte der 21-Jährige zur Aussagen verpflichtet werden. Dass er selber noch einmal für die Tat vom 7. Mai vor Gericht kommt, ist relativ unwahrscheinlich. Zu einer Wiederaufnahme zu Ungunsten des früheren Angeklagten kann es nur kommen, wenn Urkunden nachweislich gefälscht wurden, Zeugen vorsätzlich falsch aussagt haben sollten oder er selber ein glaubwürdiges Geständnis ablegen würde. DL
Gelassen wartet Walid S. neben seinem Anwalt auf den Beginn des letzten Prozesstages.
