Reform des Landesfinanzausgleichsgesetz
„In doppelter Hinsicht bestraft!“
Adenau. Auch Guido Nisius, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Adenau ärgert sich über die möglichen Auswirkungen der Reform.
„Der Finanzausgleich wurde gleich zweimal vom rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt, 2012 und zuletzt 2020. Insbesondere das Land Rheinland-Pfalz wurde verpflichtet, die nach Auffassung des höchsten Gerichtes fehlende „bedarfsgerechte“ Finanzierung der Kommunen neu zu regeln, was jetzt zum 1. Januar 2023 geschah. Aber auch den Kommunen wurde vom Verfassungsgerichtshof ins Hausaufgabenheft geschrieben, salopp gesagt im Rahmen ihrer Möglichkeiten ebenfalls „größtmögliche Kraftanstrengungen“ zu einer besseren kommunalen Finanzausstattung beizutragen und nicht nur auf die Zuweisungen des Landes zu spekulieren.“
Grundlage für die Erhebung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage seien u. a. die Realsteuern, also das Grund- und Gewerbesteueraufkommen in den Gemeinden. Die Höhe der an die Verbandsgemeinde und den Kreis abzuführenden Umlage bemesse sich nach den im Landesfinanzausgleichsgesetz festgesetzten Nivellierungssätzen. Auch wenn Kommunen mit ihren tatsächlichen Realsteuerhebesätzen unter den Nivellierungssätzen lägen, beispielsweise um im ländlichen Raum wettbewerbsfähig zu bleiben, werde für die Ermittlung der Umlagehöhe so gerechnet, als entsprächen die Hebesätze zumindest den Nivellierungssätzen.
Gesetzgeberischer „Kniff“
„Mit anderen Worten: Sie werden reicher gerechnet, als sie es tatsächlich sind“, sagt Nisius. „Durch diesen gesetzgeberischen „Kniff“ werden die Kommunen quasi gezwungen, die jährlich durch den Stadt- bzw. Ortsgemeinderat zu beschließenden Realsteuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer entsprechend „nach oben“ anzupassen. Anderenfalls haben sie noch weniger Geld in der Kasse. Ebenfalls ist eine Anhebung erforderlich, um als Stadt- bzw. Ortsgemeinde gegebenenfalls entsprechende Landeszuwendungen akquirieren zu können“, erläutert der VG Bürgemeister. Das Land Rheinland-Pfalz nähme die vorgenommene Neuordnung des Landesfinanzausgleichsgesetz auch zum Anlass, höhere Nivellierungssätze bei der Gewerbe- und Grundsteuer festzuschreiben.
„Damit geht für die Stadt Adenau und Ortsgemeinden im kommunalen Standortwettbewerb nicht nur ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil aufgrund der bisherigen relativ moderaten Steuersätze verloren. Die höheren Realsteuern wirken sich letztendlich auf alle aus. Und das in einer Zeit, in welcher sowohl Unternehmen als auch die privaten Haushalte durch gestiegene Preise bei Lebensmitteln, Energie, Kraftstoff, usw. bereits enorm hoch belastet sind. Der Unmut vieler Bürger sowie Unternehmen richte sich dann gegen den Stadt- und Ortsgemeinderat und die Bürgermeister.
Amtsträgern sind die Hände gebunden
Den Amtsträgern sind im Finanzausgleichssystem des Landes Rheinland-Pfalz jedoch quasi die Hände gebunden und es bleibt ihnen keine andere Möglichkeit als die Erhöhung der Realsteuerhebesätze. „Ich kann dies nur unterstreichen, zumal die Verbandsgemeinde Adenau sowie ihre Ortsgemeinden und die Stadt Adenau durch das neue LFAG in doppelter Hinsicht „bestraft“ werden. Sämtliche vom Land veröffentlichten Probeberechnungen belegen nämlich, dass uns im Zuge der zum 1. Januar 2023 vorgenommenen Systemumstellung deutlich weniger Finanzmittel vom Land zugewiesen werden. So erhält allein die Verbandsgemeinde Adenau in diesem Jahr rund 1,21 Million Euro weniger an Landeszuweisungen als noch in 2022.“
ROB
