Kostenfreie Schulbuchausleihe
Information zur Lernmittelfreiheit für Schuljahr
Antragsfrist bis zum 15. März 2023 beachten
Landkreis Cochem-Zell. Um im kommenden Schuljahr 2023/2024 kostenfrei an der Schulbuchausleihe teilnehmen zu können, muss ein Online-Antrag auf Lernmittelfreiheit bis zum 15. März gestellt werden. Der Anspruch auf Lernmittelfreiheit ist abhängig vom Einkommen. Dies gilt für alle weiterführenden Schulen im Landkreis Cochem-Zell und die Grundschule Treis-Karden. Hierzu einfach den Link https://www.coc.de/portal/sba anklicken, den Antrag online ausfüllen und die Einkommensnachweise hochladen. Die Antragstellung ist auch über das Smartphone möglich. Hierbei können die Einkommensnachweise abfotografiert und hochgeladen werden.
Nur wer die Antragsfrist (15. März) einhält, kann damit rechnen, dass die Buchpakete zu Schuljahresbeginn vollständig zur Verfügung stehen.
Bei Überschreitung der Einkommensgrenze kann eine Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr über das Internetportal www.Imf-online.rlp.de vom 26. Mai bis 26. Juni erfolgen. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der/die Schüler/in im Mai über die jeweilige Schule.
Wichtiger Hinweis: Jedes Schuljahr ist eine erneute Anmeldung/Antragstellung erforderlich, da ansonsten auch Mehrjahresbände bereits nach einem Schuljahr zurückzugeben sind.
Weitere Informationen gibt es telefonisch über die Behördennummer 115 der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung
Cochem-Zell
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