Allgemeine Berichte | 03.05.2023

Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz

Jetzt Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen für 2024 stellen

Weinanbau in Hatzenport. Foto: Kreisverwaltung/Damian Morcinek

Kreis MYK. Winzer aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz können bis zum 31. Mai Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2024 stellen. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.

Beantragt werden müssen alle Flächen (auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren), die im Herbst 2023 oder im Frühjahr 2024 gerodet werden sollen und wenn eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung geplant ist (Antragstellung Teil 1). Die Rodungsbescheide aus Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht bereits gerodet wurden. Auch unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine berechtigte und genehmigte Bestockung beabsichtigt ist. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober 2023. Erst dann dürfen Veränderungen/Rodungen an den beantragten Flächen vorgenommen werden.

Im Januar des kommenden Jahres erfolgt wie in den Vorjahren die Antragstellung Teil 2. Dort können allerdings nur Flächen beantragt werden, die in einem Teil 1 bereits beantragt wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben.

Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) bereit.

Wichtig: Auch in diesem Jahr wird es keinen Herbstantrag geben. Es wird einzig die eingangs genannte Antragsfrist bis zum 31. Mai für das Antragsverfahren Teil 1 angeboten. Wie bereits im Vorjahr muss bereits mit der Beantragung für Teil 1 (Rodung) die Maßnahme der Umstrukturierung im Teil 2 (Pflanzung) verbindlich festgelegt werden!

Für Teil 2 haben sich Neuerungen ergeben. So werden spezielle Maßnahmen für pilzwiderstandsfähige Sorten (sog. PIWI) eingeführt. Daneben werden in den Maßnahmen ‚flach‘ und ‚extensiv‘ die Fördersätze geändert.

Mehr Informationen und Beratung für Winzer aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz gibt es im Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz bei Norbert Simonis, Tel. (02 61) 10 84 10, und Léonie Zander, Tel. (02 61) 10 82 50.

Pressemitteilung des

Kreis MYK

Weinanbau in Hatzenport. Foto: Kreisverwaltung/Damian Morcinek

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