Allgemeine Berichte | 08.08.2024

Jetzt Bafög-Anträge stellen

Kreis Ahrweiler.Mit Beginn des neuen Berufsschuljahres stellt sich für viele Schülerinnen und Schüler die Frage, wie sie ihre Ausbildung und gegebenenfalls auch ihren Lebensunterhalt finanzieren sollen. Was oft nicht bekannt ist, BAföG ist nicht nur etwas für Studierende: Auch Schülerinnen und Schüler können die staatliche Förderung beantragen und damit eine Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule absolvieren, die ihren Neigungen entspricht – auch wenn die Eltern sie finanziell nicht unterstützen können. Die entsprechenden Bafög-Anträge können bei der Kreisverwaltung Ahrweiler einfach und schnell online gestellt werden.

Bafög beantragen können grundsätzlich Schülerinnen und Schüler sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die ihre berufliche Bildung in Vollzeit absolvieren. Im Rahmen des sogenannten Aufstiegs-BAföG können außerdem mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie zum Beispiel Meisterin und Meister, Erzieherin und Erzieher sowie Technikerin und Techniker gefördert werden. Anders als das Studierenden-BAföG werden sie voll bezuschusst (Stichwort „Unterhaltsförderung“), es muss also nach Abschluss der Ausbildung nichts zurückgezahlt werden. Ob eine Förderung zugesagt wird und wie hoch diese im Einzelfall ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss individuell berechnet werden.

Durch die Digitalisierung des Verfahrens können der gesamte Schriftverkehr, der Upload der Unterlagen sowie die Bearbeitung und Vervollständigung der Unterlagen online abgewickelt werden. Das verkürzt nicht nur die Bearbeitungszeit, sondern schont darüber hinaus auch die Umwelt.

Wichtig: Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen müssen ihren Bafög-Antrag bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Hochschule stellen.

Für Fragen stehen Michaela Claesges und Brigitte Vetter, Abteilung „Soziales“, telefonisch unter 02641 / 975-435 und -429 sowie per E-Mail an Michaela.Claesges@kreis-ahrweiler.de bzw. Brigitte.Vetter@kreis-ahrweiler.de zur Verfügung. Sie erteilen unter anderem nähere Auskünfte über förderungsfähige Ausbildungsstätten, individuelle Förderungsvoraussetzungen und die jeweilige Höhe der Bedarfspauschalen.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter https://kreis-ahrweiler.de/ausbildungsfoerderung-bafoeg/

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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