Allgemeine Berichte | 01.09.2017

Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert

Jodtabletten sind an Kommunen verteilt

Ahrweiler. Wegen der Nähe zum belgischen Atomkraftwerk Tihange bietet die benachbarte Region Aachen der Bevölkerung die Verteilung von Jodtabletten an. Der Kreis Ahrweiler liegt außerhalb der akuten Gefährdungszone von Tihange. Hier wurden die Jodtabletten an die Kommunen im Kreisgebiet ausgeteilt. Die Kreisverwaltung schildert den Sachstand.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat den Kreis Ahrweiler aufgefordert, 72.000 Jodtabletten an die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig, Remagen, die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig, Brohltal und die Gemeinde Grafschaft weiterzuverteilen, um eine schnelle Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Verteilaktion ist abgeschlossen.

Die Katastrophenschutzplanung der ADD für die Umgebung der Kernkraftwerke Biblis, Philippsburg, Neckarwestheim, Cattenom, Chooz und Tihange (KatS-Plan KKW) bildet die Grundlage für die Katastrophenschutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen durch die Ereignisse von Fukushima wird die Katastrophenschutzplanung der ADD derzeit fortgeschrieben und soll Ende 2018 abgeschlossen sein.

Eine wichtige Katastrophenschutzmaßnahme in dieser Planung ist die sogenannte Jodblockade. Als Jodblockade bezeichnet man das „Blockieren“ der Schilddrüse mit nicht radioaktivem Jod durch die Einnahme spezieller, hochdosierter Jodtabletten als Schutzmaßnahme bei einem schweren Unfall in einem Kernkraftwerk. Diese speziellen Jodtabletten verhindern das Einlagern von radioaktivem Jod in der Schilddrüse und damit die erhöhte Gefahr, an Schilddrüsenkrebs zu erkranken. Sie schützen nicht vor anderen radioaktiven Stoffen.

Der richtige Zeitpunkt der Einnahme der Jodtabletten ist Grundvoraussetzung dafür, dass die Jodblockade funktioniert. Nimmt man die Jodtabletten zu spät ein, dann kann radioaktives Jod zuvor von der Schilddrüse aufgenommen werden. Nimmt man die Jodtabletten zu früh ein, dann ist das zugeführte nicht-radioaktive Jod schon wieder ganz oder teilweise abgebaut. Die Ausgabe der Jodtabletten an die Bevölkerung im Einsatzfall erfolgt erst nach Anweisung durch die Katastrophenschutzleitung der ADD.

Dezentrale Lagerung ermöglicht schnellere Ausgabe

Maßgeblich für die Verteilung der Jodtabletten durch die Katastrophenschutzbehörden an die Bevölkerung ist die Kaliumiodidverordnung des Bundes. Nach den bundesweit geltenden Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen müssen die Jodausgabestellen innerhalb von zwölf Stunden ausgabebereit sein. Diese zeitliche Vorgabe war mit dem bisherigen Konzept der zentralen Lagerung von Jodtabletten in Rheinland-Pfalz nicht einzuhalten. Durch die Umstellung des Konzeptes der zentralen Lagerung auf die dezentrale Lagerung der Jodtabletten in den Kommunen ist eine erheblich schnellere Ausgabe im Ereignisfall gewährleistet. Dies trägt somit auch zur Sicherheit der Bevölkerung bei.

Der Landkreis Ahrweiler liegt mit mehr als 100 Kilometern Entfernung vom nächsten Kernkraftwerk Tihange gemäß der Katastrophenschutzplanung des Landes außerhalb der „akuten Gefährdungszone“ und ist der Zone „Rheinland-Pfalz“ zugeordnet. In diesem Radius ist die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren und Schwangeren vorgesehen.

Entsprechend den Vorgaben der ADD wurden die zur Verfügung gestellten 72.000 Jodtabletten auf die acht Verbandsgemeinden und Städte im Kreis Ahrweiler verteilt, wo sie in den Rathäusern gelagert werden. Die Jodtabletten werden im Ereignisfall von dort auf die im Verteilkonzept festgelegten Ausgabestellen in den Ortsgemeinden, Ortsteilen und Städten weiterverteilt. Die örtlichen Ausgabestellen werden zum Beispiel in den Feuerwehrhäusern oder Wahllokalen eingerichtet.

Grundlage für die Weiterverteilung der Jodtabletten an die einzelnen Kommunen war die Einwohnermeldung vom Mai 2017 der zu berücksichtigenden Personengruppe der Kommunen an das Statistische Landesamt, plus ein Zuschlag von 50 Prozent für Schwangere, kurzfristig anwesende Berechtigte (Studenten, Austauschschüler, Urlauber etc.) sowie Schwankungen bei der Anzahl der berechtigten Menschen.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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