Allgemeine Berichte | 26.01.2024, 13:30 Uhr

Das Jugendamt des Westerwaldkreises appelliert

Jugendschutz gilt auch im Karneval

Westerwaldkreis. Das Jugendamt des Westerwaldkreises nimmt die bevorstehenden Sitzungen, Karnevalsfeiern und Umzüge zum Anlass, noch einmal auf die Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen und an die Verantwortlichkeit der Erwachsenen zu appellieren. Auch im Karneval gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes:

• Kein Alkohol an Kinder!

• Kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren!

• Keine Spirituosen (Schnaps, Likör etc.) an Jugendliche unter 18 Jahren!

Zudem sind die Besuchszeiten für Veranstaltungen zu beachten. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren müssen ohne einen Erziehungsbeauftragten um 24 Uhr den Heimweg antreten. Nicht nur Veranstaltende stehen in der Verantwortung, sondern auch Eltern und Gewerbetreibende. Jeder Erwachsene sollte mit besonderer Aufmerksamkeit dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche nicht zum Alkoholkonsum verleitet werden. Gerade bei Karnevalsumzügen wird nicht selten an Jugendliche und manchmal sogar an Kinder Schnaps und Likör verteilt und dabei die schädigende Wirkung auf den kindlichen und jugendlichen Organismus massiv unterschätzt. Während der Karnevalstage ist mit verstärkten Kontrollen durch die Polizei und Ordnungsbehörden zu rechnen. Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Ausführliches Informationsmaterial zum Jugendschutz ist im Jugendamt bei Jochen Bücher unter Tel. (0 26 02) 124 -453 erhältlich.

Pressemitteilung des

Westerwaldkreises

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