Spaziergänger findet toten Uhu unter Strommast bei Polch
Junguhus plötzlich ohne Mutter
Polch. Ausgerechnet am Muttertag findet ein Spaziergänger einen toten Uhu unter einem Strommast bei Polch im Kreis Mayen-Koblenz. Der Uhu ist mit einem Ring der Vogelwarte Radolfzell gekennzeichnet. Wie sich herausstellt, hatte Stefan Brücher von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) den Uhu im Jahr 2012 als Jungvogel mit dem Ring markiert. Bei der Nachricht über den Fund des Uhus befürchtet Brücher das Schlimmste, denn mit Ausfall des Uhus besteht für die möglicherweise vorhandene Brut des Vogels akute Lebensgefahr. Zumal, wenn es sich wie hier um ein Uhuweibchen handelt.
„Als wir am Dienstagabend das Nest der Uhus fanden, waren die beiden Junguhus bereits verendet“, berichtet Brücher und erklärt: „Das Uhumännchen hatte offensichtlich versucht, die Uhujungen alleine mit Nahrung zu versorgen. Neben jedem der Kleinen hatte es Beutetiere abgelegt. Uhumännchen fehlt jedoch das Vermögen, die Beute schnabelgerecht zu zerkleinern und die Küken zu füttern. Außerdem erkennt das Uhumännchen nicht, wann seine Nachkommenschaft vor der Sonne geschützt werden muss. Ich vermute, das kleinere Küken erlag der sengenden Sonne. Das Größere hatte sich unter einem Baum zu schützen versucht und ist dort vermutlich verhungert.“
Uhus und andere große Vogelarten landen gerne auf Strommasten. Als vogelgefährlich erweisen sich dabei bestimmte Konstruktionen von Mittelspannungsmasten. Das sind 10 bis 15 Meter hohe Masten aus Holz, Beton oder Stahl. Dabei können die Uhus die spannungsführenden Bauteile überbrücken oder einen Kontakt zwischen dem geerdeten Mast und einem unter Spannung stehenden Bauteil herstellen. Die Vögel kommen unter solchen Umständen meist durch Stromschlag ums Leben oder werden zumindest schwer verletzt. So wurde auch der Mast bei Polch dem Uhuweibchen zum tödlichen Verhängnis.
Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet die Stromnetzbetreiber seit 2002 zur vogelsicheren Entschärfung aller Masten. Diese Entschärfung hatte bereit bis Ende 2012 abgeschlossen sein müssen. Doch diese Vorgabe haben die Netzbetreiber nicht überall befolgt. Es gibt veraltete Sicherungsmethoden, die schon 2010 von der Umweltministerkonferenz als untauglich eingestuft wurden. Diese Masten sind bisher noch nicht nachgebessert worden. Außerdem gibt es Masten, an denen die vorgeschriebenen Maßnahmen unzureichend durchgeführt wurden. Die Stromunternehmen arbeiten gewinnorientiert und wägen jede Ausgabe ab. Sie versuchen für sogenannte „Altmasten“, einen Bestandsschutz geltend zu machen und lehnen systematische Nachbesserungen ab.
„Duldet das Umweltministerium diese Haltung, wird es in Rheinland-Pfalz wohl weiterhin tausende für Störche, Uhus und Greifvögel lebensgefährliche Masten wie jenen bei Polch geben“, befürchtet Brücher.
Die Rechtslage hat die EGE 2018 in einem Rechtsgutachten feststellen lassen. Das Gutachten „Zur rechtlichen Gewährleistung des Vogelschutzes an Mittelspannungsfreileitungen“ stellt klar, dass es keinen Bestandsschutz für ungesicherte Masten gibt und die Behörden verpflichtet sind, die Sicherung der Strommasten durchzusetzen. Der Autor, Johannes Hellermann, ist Professor für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Bielefeld und ein auch von Bundestag und Bundesrat gefragter Sachverständiger für Fragen der Energiewirtschaft. Dazu Brücher: „Wir sind froh, dass wir ihn für das Thema gewinnen konnten, fraglich ist jedoch, wann die Umweltministerien die Rechtslage zur Kenntnis nehmen und sie beachten.“
Pressemitteilung Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V.
Eines des Uhujungen war vermutlich nach dem Tod der Mutter verhungert.
