Allgemeine Berichte | 06.12.2021

Online-Seminar zum Thema Patientenverfügung

Jurist, Mediziner und Betreuungsvereine kamen mit Teilnehmenden ins Gespräch

Kreis Ahrweiler. Schnell ist ein Mensch, ob Jung ob Alt, durch Unfall oder Krankheit in der Situation, dass er seine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Jeder hat seine eigene Vorstellung, wie dann die ärztliche Behandlung im Notfall aussehen soll. Wie kann ich dafür sorgen, dass die medizinische Versorgung auch nach meinen Vorstellungen durchgeführt wird? Ehepartner, Eltern oder Kinder sind machtlos, liegt keine unterschriebene Patientenverfügung vor. Deshalb sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen.

25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich im kostenlosen Seminar der Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler, das Corona-bedingt als Zoom-Konferenz stattfinden musste.

Hannah Mierbach vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und Ralph Seeger vom SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. sowie Rechtsanwalt David Schnöger und der Mediziner Dr. Eckehardt Louen sprachen über die verschiedenen Möglichkeiten einer Patientenverfügung. Rechtsanwalt David Schnöger erläuterte die rechtlichen Voraussetzungen für die Patientenverfügung und erklärte, welche Folgen sich aus den BGH-Urteilen von 2016 und 2018 ergeben. Für ihn ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass eine gültige Patientenverfügung konkrete Krankheitssituationen beschreibt, für die diese Verfügung auch verfasst wird. Auch konkrete Behandlungswünsche sollten darin beschrieben werden.

Ralph Seeger ging im Anschluss auf die Inhalte einer Patientenverfügung ein, wobei er die Vorlage vom Bundesministerium der Justiz zugrunde legte.

Dr. Eckehardt Louen sprach über die medizinische und palliative Versorgung sterbenskranker Menschen und erklärte die organischen Vorgänge beim Sterben, weshalb der Mensch keinen Hunger und keinen Durst mehr empfindet. Die Angst zu verhungern oder zu verdursten ist somit unbegründet. Im Sterben wird die Therapie geändert, und die Bedürfnisse der Sterbenden gelangen in den Mittelpunkt. Dann gab Dr. Louen Einblicke in den Krankenhausalltag und berichtete, wie in der Klinik Patientenverfügungen umgesetzt werden. Zum Abschluss des sehr intensiven und spannenden Abends gab Hannah Mierbach praktische Tipps zur Erstellung einer Patientenverfügung.

Wie ihre Mitreferenten hob Mierbach noch einmal die Notwendigkeit hervor, Angehörige und Vertrauenspersonen beim Verfassen einer Patientenverfügung mit einzubeziehen und gemeinsam zu überlegen, aus welchen Gründen bestimmte Behandlungen im Sterbefall abgelehnt werden. Eine gute Formulierung hilft dem rechtlichen Vertreter später, den Willen des Betroffenen umzusetzen.

Die nächste Veranstaltung zum Thema „Rechtliche Vertretung - Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung mit Kurzinfo zum Betreuungsrecht“ findet voraussichtlich am 25. April 2022 statt. Näheres dazu steht auf den Internetseiten.

• SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Tel. (0 26 41) 20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de.

• Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Tel. (0 26 41) 20 70 100, www.betreuungsverein-ahrweiler.de.

Pressemitteilung

SKFM und Diakonie AW

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