Festakt der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Kammer gratuliert neubestellten Steuerberatern

Koblenz. Bei einem Festakt im Hotel Restaurant Klostermühle in Münchweiler ehrte die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) 53 neu bestellte Steuerberater, darunter auch die Koblenzer Tobias Führ und Oliver Becker. Anlässlich dieser Feierlichkeit lobte SBK-Präsident Edgar Wilk in seiner Rede die frischgebackenen Kolleginnen und Kollegen für ihre bisherigen Leistungen und wünschte ihnen weiterhin viel Erfolg bei ihrem beruflichen Werdegang: „Auf dem Weg zum Steuerberater haben Sie Jahre des Lernens absolviert und zahlreiche Prüfungen bestanden. Diese Aufgaben können nur mit einer großen Leidenschaft für das Steuerfach gemeistert werden. Nun können Sie mit Stolz auf das Geleistete zurückblicken und sich auf die zukünftigen Aufgaben freuen.“ In seiner Ansprache erklärte der SBK-Präsident Wilk zudem, welche Fähigkeiten einen Steuerberater heutzutage ausmachen: „Neben einem hohen Maß an Selbstständigkeit sind sowohl ein hohes Maß an Pflichtgefühl als auch Diskretion wichtige Eigenschaften, die unseren Berufsstand auszeichnen. Allerdings spielt auch der Wille, sich weiter entwickeln zu wollen, eine wichtige Rolle“, so Wilk. „Da sich die Steuergesetze kontinuierlich ändern, können wir den Mandanten nur durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen eine optimale Beratung gewährleisten.“

Prüfungen

zum Steuerberater sind

außerordentlich herausfordernd

Neben dem Kammerpräsidenten beglückwünschte auch Dr. Stephan Weinberg, Finanzstaatssekretär des Landes Rheinland-Pfalz, die neu bestellten Steuerberater. „Die Prüfungen zum Steuerberater sind außerordentlich herausfordernd. Sie alle haben Durchhaltevermögen bewiesen und werden den hohen Anforderungen und der besonderen Verantwortung dieses Berufsstandes gerecht werden“, sagte Dr. Weinberg und betonte auch die gute Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und Finanzverwaltung. Die unabhängigen Beraterinnen und Berater hätten sich stets als zuverlässige Partner der Finanzverwaltung erwiesen. Gemeinsam trügen die Finanzverwaltung und die Steuerberater die gesellschaftliche Verantwortung für die Einhaltung der Steuergesetze und somit für die Steuergerechtigkeit.

Jahrelang hatten die neu bestellten Steuerberaterinnen und Steuerberater neben ihrem Beruf für Prüfungsgebiete wie steuerliches Verfahrensrecht, Betriebswirtschaft und Erbschaftsteuerrecht gelernt.

Nach ihrer Bestellung dürfen sie nun die geschützte Berufsbezeichnung „Steuerberater“ führen. Die Zulassung zur anspruchsvollen Steuerberaterprüfung erhalten Absolvierende eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums sowie Steuerfachangestellte und Steuerfachwirte, die sich parallel zur Arbeit in einer Steuerberaterkanzlei auf das schriftliche und mündliche Steuerberaterexamen vorbereiten.

Je nach Vorbildung kann dies nach zwei-, drei-, sieben- oder zehnjähriger Praxis erfolgen.

Pressemitteilung der

Steuerberaterkammer

Rheinland-Pfalz