Allgemeine Berichte | 22.03.2016

Kreisveterinäramt appelliert an Halter von Freigängerkatzen

Katzenkastration ist praktizierter Tierschutz

Rhein-Sieg-Kreis. Sie gibt es überall: Streunerkatzen. Die Katze ist eines der beliebtesten Haustiere. Doch viele ihrer Artgenossen vegetieren auf den Straßen, immer auf der Suche nach etwas Essbaren, sind den Witterungsverhältnissen schutzlos ausgeliefert. Jährlich werden im Rhein-Sieg-Kreis durch ehrenamtlich tätige Mitglieder verschiedener Katzenschutzinitiativen insgesamt über 850 freilebende Katzen eingefangen und auf eigene Kosten kastriert und behandelt. Trotz dieser erheblichen Bemühungen von Tierschutzvereinen steigt die Zahl der streunenden und verwilderten Katzen ständig an. Dabei wird die frühe Fruchtbarkeit der Katzen den Tieren zum Verhängnis: Katzen sind bereits mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif. Eine Katze kann in der Regel pro Jahr zwei Würfe mit mindestens vier bis sechs Kätzchen großziehen, die wiederum nach einem Jahr selbst für Nachwuchs sorgen können. Eine unkastrierte „Hauskatze“ und ihre Nachzucht können so theoretisch in sieben Jahren über 400.000 Nachkommen zeugen! Die Folge sind oft verwilderte Katzenpopulationen, die durch schlechte Haltungsbedingungen, Hunger und Krankheit ein leidvolles Leben fristen und letztlich elend sterben. „Ich appelliere an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Katzenhalters und einer jeden Katzenhalterin, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren. Lassen Sie Ihre Katzen spätestens im Alter von vier bis sechs Monaten kastrieren! Jeder muss sich darüber im Klaren sein, welche Konsequenzen ein Freigang der Hauskatze mit sich bringen kann, die nicht kastriert ist“, so Dr. Hanns von den Driesch, Leiter des Kreisveterinäramtes. Katzenkastrationen führt jeder praktizierende Tierarzt durch, der Kleintiere behandelt. Im Zusammenhang mit der erfolgten Kastration ist es sinnvoll, Freigängerkatzen gleichzeitig kennzeichnen und registrieren zu lassen, um diese bei Abgabe im Tierheim einer Katzenhalterin oder einem Katzhalter zuordnen und zurückgeben zu können. Über Durchführung und Folgen einer Kastration, die Kennzeichnung und Registrierung sowie die Kosten berät gerne der Tierarzt in der Kleintierpraxis. Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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