Swisttaler Ausschüsse waren sich einig
Kein Einvernehmen für geplante Grundwasserentnahme im Tagebau Hambach
RWE Power AG hat eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, um bis 2030 weitere 450 Millionen Tonnen Braunkohle fördern zu können
Swisttal. Das Einvernehmen der Gemeinde versagten der Planungs- und Verkehrsausschuss sowie der Umweltschutz-, Wirtschaftsförderungs- und Energieausschuss der Gemeinde Swisttal in einer gemeinsamen Sitzung einem Antrag der RWE Power AG (Essen).
Die wünschte eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des umstrittenen Tagebaus Hambach im Zeitraum von 2020 bis 2030. Bis zu 450 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr will das Energieunternehmen entnehmen, um die Unterseite der Kohleflöze zu erreichen. So könnte RWE in diesem Zeitraum insgesamt etwa 450 Millionen Tonnen Braunkohle fördern. Doch die geplanten Sümpfungsmaßnahmen hätten auch Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Swisttal, da sich das Grundwasser der Gemeinde auf derselben geologischen Scholle befindet, auf der auch der Tagebau Hambach liegt. So wird für Swisttal eine Absenkung der Grundwasserleiter um bis zu 20 Metern in den unteren geologischen Stockwerken prognostiziert. Die oberen und städtebaulich relevanteren Grundwasserleiter werden sich voraussichtlich ebenfalls senken, allerdings lediglich um 0,5 bis 3 Meter, das hatte die Gemeindeverwaltung ermittelt. Für sie sei eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Sümpfung allerdings nur bedingt möglich, da die vorliegenden Karten unterschiedliche Daten bereitstellen würden, die keinen exakten Vergleich zuließen. Zudem werde keine Prognose für das Jahr 2030 bereitgestellt, die den voraussichtlichen Endzustand beinhalte. Nicht zuletzt seien städtebaulichen Folgen aus den Veränderungen des Grundwassers nicht in den Antragsunterlagen beschrieben, weshalb keine konkreten Schlüsse gezogen werden könnten.
Schäden an Gebäuden nicht ausgeschlossen
Aus städtebaulicher Sicht könnten die Veränderung des Grundwassers im Bereich der tektonischen Verwerfungen (Sprünge) relevant sein.
Das gelte besonders für den Swistsprung, da dieser tektonisch aktiv sei und eine hydraulische Grenze bilde. Hier könne es zu Stufenbildungen an der Erdoberfläche kommen, was sich insbesondere auf die dort befindlichen Gebäude auswirken und Schäden verursachen könne.
Seit 1955 seien bereits geringe Absenkungen des oberen Grundwasserstockwerks um ein bis zwei Meter im nördlichen Gebiet der Gemeinde sowie im Süden bei Ludendorf verzeichnet worden.
„Bereits in den vergangenen Jahren wurden in Swisttal immer wieder Schäden an Gebäuden und der verkehrlichen Infrastruktur aufgrund tektonischer Verschiebungen sichtbar, die mutmaßlich unter anderem durch die Sümpfungsmaßnahmen hervorgerufen oder verstärkt wurden“, heißt es in der Stellungnahme der Gemeinde. Durch weitere Absenkung des Grundwassers werde sich das bereits bestehende Problem daher nicht beheben, sondern voraussichtlich sogar noch verstärken.
Ein weiteres Problem komme hinzu.
Denn auffällig sei, dass sich die Grundwasserleiter nach Wiederanstieg auf den ursprünglichen Zustand in vielen Bereichen, insbesondere Heimerzheim, bis fast an die Erdoberfläche annäherten. Dies könnte in Siedlungsbereichen zu Schwierigkeiten führen. „Gebäude, die unterkellert sind, können bei einem kritischen Grundwasseranstieg feucht werden oder statische Schwierigkeiten bekommen. In Bereichen, die bereits jetzt Überschwemmung gefährdet sind, wird sich dieses Problem wahrscheinlich intensivieren.“ So könnten sich die Bewohner der Bereiche, die schon während des Sümpfung mit Absenkungen zu tun hatten, nun im Folgenden auf Hebungen der Geländeoberfläche einstellen, was neuerlich zu Schäden in den Gebäuden und der sonstigen gebauten Infrastruktur führen könnte.
Keine politische Stellungnahme
Zudem müsse auch dafür gesorgt werden, dass die Wasserversorgung allgemein sowie für die landwirtschaftlichen Flächen sichergestellt werde, ergänzte Monika Goldammer (FDP). Die Auswirkungen des sich abzeichnenden Klimawandels auf das Vorhaben seien ebenfalls nicht berücksichtigt, kritisierte sie. Da sie auch noch eine Reihe anderer Kritikpunkte vorzubringen hatte, könne ihre Fraktion dem Erteilen des Einvernehmens nicht zustimmen.
Dem schlossen sich auch die anderen Fraktionen an und betonten, man gebe lediglich eine fachliche und keine politische Stellungnahme ab. Die hatten die Grünen nämlich gefordert mit Hinweis darauf, dass man nicht einerseits die Klimaschutz über alle Fraktionen hinweg in den Mittelpunkt der Kommunalpolitik stellen und auf der anderen Seite „einem der größten Emittenten des Planeten die Genehmigung erteilen kann.“
JOST
