Allgemeine Berichte | 24.10.2024, 16:05 Uhr

An Halloween ist die Nachfrage nach Kostümen groß.

Kennzeichnung, Weichmacher und Co.: Was sichere Halloween-Kostüme ausmacht

Ob Vampir, Skelett oder Fledermaus: Kostüme sind für viele Menschen an Halloween ein muss (Symbolbild). Foto: Canva / SGD Nord
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Rheinland-Pfalz. Kleine Geister, die für Süßes von Tür zu Tür ziehen, große Hexen und Zombies, die auf Partys die Nacht zum Tag machen: An Halloween ist die Nachfrage nach Kostümen groß. Beim Kauf sollte jedoch nicht nur auf den Gruselfaktor, sondern auch auf die Qualität geachtet werden. Woran sichere Verkleidungen zu erkennen sind und was es sonst noch zu beachten gilt – die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord verrät nützliche Tipps.

Als Marktüberwachungsbehörde prüft die SGD Nord regelmäßig, ob Kostüme und Accessoires im Einzelhandel des nördlichen Rheinland-Pfalz den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Zeigen sich Auffälligkeiten, wie fehlende oder ausschließlich fremdsprachige Sicherheitshinweise, werden weitere Schritte eingeleitet. Neben der behördlichen Prüfung kann jedoch auch jeder Halloween-Fan selbst zu einem sicheren Kostümvergnügen beitragen.

Kostüme für Kinder

Besondere Vorsicht ist bei Verkleidungen für Kleinkinder geboten. So können neben verschluckbaren Kleinteilen auch lange Schnüre, Bänder und Schärpen zur Gefahr werden, da sie sich etwa in Rolltreppen oder Bustüren einklemmen und so zur Strangulation führen können. Ob ein Kinderkostüm die Sicherheitsanforderungen erfüllt, lässt sich an der CE-Kennzeichnung erkennen. Sie zeigt an, dass das Produkt der Spielzeugrichtlinie entspricht. Die meisten Kinderkostüme, vor allem solche, die für Kinder unter 14 Jahren gestaltet wurden, sind mit der CE-Kennzeichnung versehen. Sie dürfen nur schwer entflammbar sein und haben hohe Anforderungen zu erfüllen. Den Maßstab gibt hier die europäische Norm für Sicherheit von Spielzeug (EN 71) vor.

Und auch bei Kostümen für Erwachsene gilt es einige Aspekte zu beachten. So sollten etwa Textilien, vor allem jene, die unmittelbar auf der Haut getragen werden, vor dem ersten Gebrauch gewaschen werden. Wegen ihrer teils leichten Entflammbarkeit sind Kostüme und Accessoires zudem von offenem Feuer fernzuhalten.

Schädliche Weichmacher

Doch nicht nur die Kleidung kann zur Gefahr werden: Auch beim Zubehör spielt die Sicherheit eine Rolle. So müssen Masken, die Mund und Nase bedecken, ausreichend große Atemöffnungen haben. Da sie oft schädliche Weichmacher enthalten, sollten sie zudem nicht zu lange getragen werden. Grundsätzlich gilt: Bei starkem chemischem Geruch ist vom Kauf abzuraten. Nicht zu unterschätzen sind auch Spielzeugrevolver mit Zündplättchen, die beim Abfeuern einen lauten Knall erzeugen. Wie Untersuchungen zeigen, können sie insbesondere bei Kindern zu Frühschäden am Gehör und zu bleibender Hörminderung führen. Bei Spielzeugpistolen mit Munition drohen zudem Sehschäden.

Um Sicherheitsmängel beanstanden zu können, ist es wichtig, beim Kauf auf die Angabe des benannten Verantwortlichen in der EU zu achten. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers und des benannten Verantwortlichen, die Sicherheit der Kostümartikel zu gewährleisten. Eine unabhängige Prüfung der Artikel durch Sachverständigenorganisationen – wie beispielsweise den TÜV-Rheinland – ist in Europa nicht vorgeschrieben. Wenn alle diese Hinweise beachten, steht einem unbeschwerten Halloween-Spaß nichts mehr im Wege.

Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Verbraucherschutzes sind unter folgendem Link zu finden: https://sgdnord.rlp.de/themen/verbraucherschutz

Pressemitteilung SGD Nord

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