Allgemeine Berichte | 27.08.2017, 11:31 Uhr

Ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt sind die Folge

Körperverletzung und Betäubungsmittelfund nach Ruhestörung

Körperverletzung und Betäubungsmittelfund nach Ruhestörung

Andernach-Namedy. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag kam es in Andernach-Namedy zu einer Ruhestörung durch lautes Klopfen gegen eine Wand. Nach polizeilicher Ermahnung konnte hierbei die Ruhe wiederhergestellt werden. Am Freitagmorgen, 25. August, kam es erneut zu einer gleichgelagerten Ruhestörung durch denselben Verursacher. Ein Bewohner des gleichen Hauses versuchte die Situation selbst zu klären und bat den Verursacher der Ruhestörung etwas leiser zu sein. Dieser griff seinen Nachbarn daraufhin mit einer Holzlatte an und bedrohte ihn. Der Beschwerdeführer wurde dabei leicht verletzt. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme wurden während der Personendurchsuchung des Ruhestörers zwei Joints aufgefunden. Dieser hat nun mit Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu rechnen.

Pressemitteilung Polizeiinspektion Andernach

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