Allgemeine Berichte | 17.12.2020, 14:08 Uhr

Auswirkungen der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung in der Lahnsteiner Verwaltung

Konsequenzen für städtische Einrichtungen

Lahnstein. Die Beschlüsse von Bund und Ländern hinsichtlich des Winter-Shutdowns wurden in der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz umgesetzt. Dies hat auch Konsequenzen für einige städtische Einrichtungen.

Generell gilt weiterhin für die Rathäuser und Außenstellen wie Jugendkulturzentrum, Servicecenter, Stadthallenverwaltung mit Ticketservice, Theaterbüro der Städtischen Bühne und Touristinformation, dass ein Betreten nur nach vorheriger Terminabsprache und nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich ist.

Es entfallen bis auf Weiteres die kulturellen Angebote und Veranstaltungen im Theater, der Stadthalle sowie dem städtischen Jugendkulturzentrum.

Das Hallenbad ist bis auf Weiteres geschlossen.

Das Stadtarchiv ist ebenso wie die Stadtbücherei gemäß der Verordnung bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.

Die Bücherei ist nach ihren Weihnachtsferien ab dem 4. Januar 2021 telefonisch unter 0 26 21 9 14 -2 92 und per Mail an buecherei@lahnstein.de zu erreichen. Alle derzeit entliehen Medien werden automatisch bis zum 11. Januar 2021 verlängert.

Die Spielplätze in Lahnstein sind nach wie vor geöffnet, allerdings gilt hier die Maskenpflicht für Erwachsene. Auch sollte sich, wenn möglich, an das Abstandsgebot gehalten werden. Das gleiche gilt für die Skaterbahn am Lahnufer.

Die Sporthallen sind grundsätzlich geschlossen. Eine Ausnahme gilt für Profisportler. Hierfür ist, nach Absprache und Genehmigung, die Halle im Einzelfall zugänglich.

Draußen befindliche Sportanlagen wie das Rhein-Lahn-Stadion dürfen für den Sport alleine oder zu zweit – oder für in einem Haushalt lebende Personen – genutzt werden. Generell ist ein Kontaktsport wie z.B. das Laufen in einer Laufgemeinschaft oder das Spielen von Fußball und Ähnliches untersagt.

Die komplette Corona-Bekämpfungsverordnung mit Auslegungshilfen und FAQs ist einzusehen auf der städtischen Homepage unter www.lahnstein.de/aktuelles/coronavirus/vierzehnte-corona-bekaempfungsverordnung-rlp. Die Kontaktdaten für Terminvereinbarungen finden sich unter www.lahnstein.de/aktuelles/coronavirus.

Pressemitteilung Stadt Lahnstein

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