Allgemeine Berichte | 18.12.2023

Eine Infektion mit Masern ist keine harmlose Erkrankung

Kostenfreie Masern-Impfung im Kreis MYK

Geimpft wird in Mayen.  Foto: Kreisverwaltung/AobeStock_79790301

Mayen. Eine Infektion mit Masern ist keine harmlose Erkrankung, da sie oft mit Komplikationen und Folgeerkrankungen einhergeht. Dank flächendeckender Impfungen und des seit März 2020 geltenden Masernschutzgesetzes ist die Anzahl der Masernfälle stark zurückgegangen. Dennoch kommt es immer wieder zu Ausbrüchen bei ungeimpften Personen.

Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz bietet daher am Standort Koblenz, Mainzer Straße 60a, jeden ersten Donnerstag im Monat eine öffentliche und kostenfreie Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln für Kinder ab dem zwölften Lebensmonat und Erwachsene an. Der nächste Termin ist am Donnerstag, 4. Januar, von 14 bis 15 Uhr. Ein Impfausweis ist die einzige erforderliche Voraussetzung. Eine vorherige Anmeldung oder das Vorzeigen einer Krankenversicherungskarte sind nicht notwendig. Bei Kindern unter 18 Jahren ist zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

Am Standort Mayen, Bannerberg 6, findet die Impfung jeden ersten Mittwoch im Monat statt, mit dem nächsten Termin am Mittwoch, 3. Januar, von 14 Uhr bis 15 Uhr.

Es ist wichtig zu beachten, dass während der Impfsprechstunde ausschließlich Impfungen gegen Masern/Mumps/Röteln durchgeführt werden. Andere Impfungen oder eine allgemeine Impf- oder Reiseimpfberatung werden nicht angeboten. Weitere Informationen können per E-Mail an gesundheitsamt@kvmyk.de angefordert werden. BA

Geimpft wird in Mayen. Foto: Kreisverwaltung/AobeStock_79790301

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