Ev. Stift: Patientenbesuche ab sofort auch am Wochenende möglich
Krankenhaus weitet die Regelungen unter Auflagen aus
Koblenz. . Das Ev. Stift St. Martin lockert weiter die Besucherregelung. Zukünftig sind täglich zwischen 14 und 16.30 Uhr Besuche von Patienten möglich. Dabei ist der Besuch auf eine Person pro Patient und Tag auf eine Stunde festgelegt. Wichtig zu beachten ist, dass das Betreten des Krankenhauses nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz erlaubt ist. Zudem müssen alle Besucher einen Besuchsschein ausfüllen. Dieser steht online auf www.gk.de und liegt an den Eingangsbereichen aus. Alle Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Das heißt: Geimpfte Besucher können nachweisen, dass sie zwei Mal geimpft wurden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene Besucher können durch ein Schreiben des Gesundheitsamts, des Labor oder Arztes nachweisen, dass sie an Covid-19 erkrankt waren und wieder genesen sind. Getestete Besucher, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen. Dieses darf maximal 24 Stunden alt sein.
Für die folgenden Bereiche und Situationen gilt wie bisher eine Ausnahmeregelung, die vor Ort abzustimmen ist: Schwerkranke, Demenzkranke, Verabschiedung von Verstorbenen.
Pressemitteilung
Gemeinschaftsklinikum
Mittelrhein gGmbH
