Allgemeine Berichte | 29.01.2026

Informationen zu Anmeldefristen und Aufnahmeverfahren

Kreis Ahrweiler: Jetzt für weiterführende Schulen anmelden

Nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse startet das Anmeldeverfahren für die 5. Klassen.  Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Mit Ausgabe der Halbjahreszeugnisse am 30. Januar 2026 beginnen die Anmeldeverfahren für die 5. Klassen der weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Kreises Ahrweiler zum Schuljahresbeginn 2026/2027. Je nach Schulart gelten unterschiedliche Aufnahmeverfahren und Fristen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Die Integrierte Gesamtschule (IGS) Remagen nimmt bis 7. Februar 2026 Anmeldungen entgegen. Liegen mehr als 100 Anmeldungen vor, entscheidet nach den gesetzlichen Vorschriften der Schulleiter im Benehmen mit einem Aufnahmeausschuss der Schule nach einem Losverfahren. Die Entscheidung über Aufnahme oder Nicht-Aufnahme an der IGS wird den Eltern in der zweiten Februarwoche schriftlich mitgeteilt. Bei einer Nicht-Aufnahme ist im Rahmen der allgemeingültigen Anmeldefrist bis zum Mittwoch, 5. März 2026, die Anmeldung an einer anderen weiterführenden Schule (Realschule plus oder Gymnasium) möglich.

Für die Anmeldung an den Realschulen plus (Philipp Freiherr von Boeselager Realschule plus Ahrweiler und Hocheifel Realschule plus Adenau) sowie den Gymnasien (Erich-Klausener-Gymnasium Adenau, Peter-Joerres-Gymnasium Bad Neuenahr-Ahrweiler und Rhein-Gymnasium Sinzig) endet die Anmeldefrist am 5. März 2026.

Ausnahme: Für Anmeldungen am Are-Gymnasium in Grafschaft-Ringen endet die Frist wegen des G8-Systems bereits am 11. Februar 2026.

Nach dem Schulgesetz haben Eltern das Recht, die Schullaufbahn ihres Kindes zu wählen. Die Eltern entscheiden sich in der Regel auf Basis der Grundschul-Empfehlung und melden ihr Kind zunächst an der gewünschten Schule an. Es besteht jedoch kein Anspruch, dass das Kind dort angenommen wird. Anmeldung ist also nicht gleich Aufnahme.

Erst wenn alle Anmeldungen vorliegen, entscheidet die jeweilige Schulleitung über die Aufnahme unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität. Diese hängt davon ab, für wie viele Klassen je Klassenstufe die Schule ausgelegt ist. Kann eine Schule aus Platzgründen nicht alle Kinder aufnehmen, greift ein Nachverteilungsverfahren mit festgelegten Auswahlkriterien: Wichtigstes Kriterium ist die Länge des Schulweges, nachgeordnet die Aufnahme von Geschwisterkindern. Auf dieser Grundlage wird Schülerinnen und Schülern ein Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart angeboten.

Die Eltern sind nicht verpflichtet, eine Alternativschule anzugeben. Die Kreisverwaltung empfiehlt jedoch, sich frühzeitig Gedanken über eine solche zu machen. Auf dem Vordruck, den die Eltern erhalten, kann diese Alternativschule freiwillig eingetragen werden. Den Schulen erleichtert dies die Abstimmung untereinander.

Nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse startet das Anmeldeverfahren für die 5. Klassen. Foto: ROB

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