Allgemeine Berichte | 19.12.2025

Arbeitskreis „Brand- und Katastrophenschutz“ thematisierte Planungen zu Bedarf, Entwicklung und Ziviler Alarmierung

Kreis-Katastrophenschutz für Ernstfall gerüstet

Auf seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Arbeitskreis „Brand- und Katastrophenschutz“ mit dem aktuellen Sachstand der Planungen zu Bedarf, Entwicklung und Ziviler Alarmierung im Bevölkerungsschutz.  Foto: Thomas Herschbach

Kreis Neuwied. Der Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Neuwied ist gut aufgestellt und auch für das kommende Jahr gerüstet. Auf diesen Nenner lässt sich die jüngste Sitzung des gleichnamigen Arbeitskreises mit Landrat Achim Hallerbach und Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Holger Kurz im Verwaltungsstabsraum des Brand- und Katastrophenschutzzentrums des Landkreises Neuwied bringen.

„Die Herausforderung `Bevölkerungsschutz´ nimmt in unseren Planungen eine herausragende Stellung ein. Um unserer Verantwortung gerecht zu werden und für alles gewappnet zu sein, werden wir weiter proaktiv die Initiative ergreifen und den bisherigen Weg vorausschauenden Handelns fortsetzen“, betonte Landrat Achim Hallerbach nicht zuletzt mit Blick auf die Verantwortung, vor die sich auch der Landkreis Neuwied gestellt sieht.

Vom Land ist Katastrophenschutz nämlich per Gesetz (LBKG) als eine Auftragsangelegenheit für die Landkreise gewidmet. „Darin enthalten sind die Aufstellung eines Bedarfs- und Entwicklungsplanes bis 31. Dezember 2027 sowie die Ausarbeitung von Gefahren- und Risikoanalysen und Alarm- und Einsatzplänen, bei denen die Landkreise federführend sind. Hinzu kommen Aufgaben wie die Bildung von operativen und administrativen Führungskomponenten, die Schaffung einer Struktur zur Einbindung Spontanhelfender und die Katastrophenalarmierung“, erläuterte BKI Holger Kurz den Mitgliedern des Arbeitskreises. Im Übrigen ist in den eindeutigen Landesregelungen zur Gesamtleitung ebenfalls die Notwendigkeit fixiert, die Stelle eines Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs vorzuhalten, der seine Aufgaben hauptamtlich wahrnimmt. Ebenso wie die Regelungen zum Einsatz der medizinischen Task Force zählt unter anderem auch die verpflichtende Durchführung von Übungen zu den wesentlichen gesetzlichen Neuerungen.

Die Pläne müssen bis zum 31. Dezember 2027 dem Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz vorgelegt werden; allerdings ist die Landesregierung derzeit noch dabei, die entsprechenden Vorgaben zu entwickeln. Insofern macht es durchaus Sinn, wenn die Landkreise sich erst dann an die Planerstellung begeben, wenn die Vorgaben bekannt sind.

„Klar ist bereits jetzt, dass der Landkreis Neuwied für das Jahr 2026 Investitionen in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro in seinen Brand- und Katastrophenschutz veranschlagt. Den Löwenanteil nimmt dabei der Ausbau des Sirenennetzes mit einem Volumen in Höhe von rund 1,15 Millionen Euro ein, an dem sich das Land mit einer Förderung von voraussichtlich 750.000 Euro beteiligt“, verweist Landrat Achim Hallerbach auf Eckdaten.

Im zur Neige gehenden Jahr 2025 bildete wiederum die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Brand- und Katastrophenschutzzentrums das herausragende Ereignis. Bereits kurz nach der Einweihung erweiterten dort Blaulicht-Einheiten im Landkreis mit über 200 Führungskräften aus allen Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Landkreis -darunter THW, DRK, DLRG und Malteser- im Rahmen der Führungskräfte-Fortbildung ihren Wissensstand.

Ihr professionelles Können, ihre Motivation und ihre Einsatzbereitschaft konnte darüber hinaus die Technische Einsatzleitung des Landkreises Neuwied bei einer großangelegten Katastrophenschutzübung im nördlichen Rheinland-Pfalz bei Wissen unter Beweis stellen. Dabei hatte die überörtliche Bereitschaft aus dem Leitstellenbereich Koblenz mit lokalen Kräften den Ernstfall geprobt.

„Solche gemeinsamen Übungen sind immens wichtig. Nicht nur, dass die anrückenden Kräfte ihre Fähigkeiten für den Marsch und die Führung üben können. Vielmehr sind auch wir als aufnehmende Kommune in der Lage, unsere Konzepte zur Unterbringung von Einsatzkräften und die Zusammenarbeit mit auswärtigen Einheiten ebenfalls zu testen. Vom gegenseitigen Austausch profitieren wir alle“, betont BKI Holger Kurz.

Seine Hausaufgaben macht der Landkreis Neuwied ebenfalls bei der Zivilen Verteidigung. Seit Jahren gibt es im Landkreis Neuwied den sogenannten „Verwaltungsstab“, in anderen Bundesländern als Krisenstab bekannt, der sich regelmäßig mit dem Ernstfall in seinen verschiedenen Ausprägungen auseinandersetzt. So wurden bei einer dreitägigen Schulung des Verwaltungsstabes im Frühjahr an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler die weiterführenden Grundlagen des administrativ-organisatorischen Krisenmanagements thematisiert, erst kürzlich fand eine weitere interne ganztägige Übung des Verwaltungsstabes im Brand- und Katastrophenschutzzentrums statt.

„Wie im Sport führt nur das regelmäßige disziplinierte Training auf allen Leistungsebenen, in der gerade neue Erkenntnisse und Methoden eine Rolle spielen, zum Erfolg. Und der Erfolg ist umso wichtiger, wenn es nicht um ein Spiel, sondern um die Verantwortung für den Ernstfall des Bevölkerungsschutzes geht“, appellierte Landrat Achim Hallerbach an alle Verantwortlichen, in ihren diesbezüglichen Anstrengungen nicht nachzulassen.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

Auf seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Arbeitskreis „Brand- und Katastrophenschutz“ mit dem aktuellen Sachstand der Planungen zu Bedarf, Entwicklung und Ziviler Alarmierung im Bevölkerungsschutz. Foto: Thomas Herschbach

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