Allgemeine Berichte | 15.12.2023

Die Kreisverwaltung und der AWB widersprechen Aussagen der FDP-Fraktion

Kreistag Ahrweiler: Entscheidung über Abfallgebühren ausgesetzt

Die Kreisverwaltung in Ahrweiler.  Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag beschlossen, den Tagesordnungspunkt „Änderung der Abfallgebührensatzung“ vorerst auszusetzen. Dieser Antrag wurde von Landrätin Cornelia Weigand zur Abstimmung vorgelegt.

Die Entscheidung basiert auf einer kürzlich eingereichten Musterklage der Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML) gegen einen Bundesbeschluss zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das Gesetz sieht eine Erhöhung der CO2-Bepreisung bei der Müllverbrennung vor, was zu steigenden Kosten für Entsorgungsunternehmen, einschließlich des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) des Kreises, führen würde.

Landrätin Cornelia Weigand äußerte sich dazu wie folgt: „Angesichts dieser veränderten Situation halten wir es für angemessen, die Entscheidung zu verschieben. Es ist vernünftig, das Ergebnis des Widerspruchs abzuwarten und dann erneut über eine mögliche Gebührenerhöhung zu beraten.“

Das BEHG zielt darauf ab, weniger Abfall in Deutschland zu erzeugen und gleichzeitig weniger CO2 durch die Verbrennung von Abfällen freizusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch eine bessere Sortierung ihrer Restabfälle dem Anstieg der Gebühren entgegenwirken können. Daher gibt der AWB regelmäßig Tipps zur korrekten Mülltrennung und Entsorgung.

Landrätin Weigand wies den öffentlich geäußerten Vorwurf der FDP zurück, dass die Kreisverwaltung und der AWB „Erziehungsanstalten“ seien, und betonte, dass es sich um eine Serviceleistung handele, bei der die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig informiert und über die korrekte Abfallentsorgung aufgeklärt würden.

Sascha Hurtenbach, Werkleiter des AWB des Kreises Ahrweiler, erklärte: „Seit Jahren erweitern wir kontinuierlich unsere Informationen in dieser Richtung und haben bereits sichtbare Erfolge erzielt. Als Entsorgungsdienstleister sind wir verpflichtet, unsere Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Durch richtiges Recycling leisten wir einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit.“ Das Ergebnis der Klage der GML und deren Auswirkungen auf den Kreis Ahrweiler werden weiter beobachtet, und das Thema wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut im Kreistag behandelt. Die Kreisverwaltung wird zu gegebener Zeit weitere Informationen bereitstellen.

BA

Die Kreisverwaltung in Ahrweiler. Foto: ROB

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