Allgemeine Berichte | 18.01.2021

Kreis Cochem-Zell

Kreisverwaltung setzt beim Betrieb des Impfzentrums bewusst auf ehrenamtliche Helfer

Kreis Cochem-Zell. Die Presse- und Rundfunkberichterstattung der vergangenen Tage zum Einsatz der Feuerwehr für ehrenamtliche Tätigkeiten rund um das Impfzentrum in Landkern geben Anlass, die tatsächlichen Fakten nochmals darzustellen.

Der Landkreis Cochem-Zell wurde durch das Land Rheinland-Pfalz - wie die anderen Landkreise und kreisfreien Städte im Übrigen auch - aufgefordert, ein Impfzentrum einzurichten. Hierbei hat die Verwaltung von Anfang an darauf geachtet, die Kosten des Impfzentrums im Rahmen zu halten, auch wenn diese größtenteils vom Bund und Land erstattet werden. „Es handelt sich immer noch um Steuergelder“, so der Landrat. „Die Corona-Pandemie hat bereits zu hohen Staatsausgaben geführt“, betont der Kreischef weiter.

Daher hat er sich sehr darüber gefreut, dass sich bereits zu Beginn der Planungen zahlreiche Freiwillige gemeldet haben, die ehrenamtlich ihre Mitarbeit vor Ort angeboten haben. „Der Einsatz von ehrenamtlichen Kräften senkt natürlich die Kosten eines solchen Impfzentrums, das ja über Monate betrieben werden muss“, so Manfred Schnur.

Auf dieser Basis hat er mit Hilfe der Bürgermeister der vier Verbandsgemeinden die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ebenfalls darum gebeten, sich ehrenamtlich einzubringen. Hierbei handelt es sich nicht um einen Feuerwehreinsatz.

Vielmehr hat man über die Feuerwehren freiwillige ehrenamtliche Personen aus den Reihen der Feuerwehrleute angefragt, die sich diese Tätigkeit in ihrer Freizeit vorstellen können.

Dabei stand und steht es jedem frei, sich einzubringen. Die Feuerwehren als Organisationen wurden zu keiner Zeit zu diesem Dienst verpflichtet.

Um das ehrenamtliche Engagement zu würdigen, wird seitens des Landkreises eine Aufwandsentschädigung gezahlt, die (zum Beispiel) zumindest die Fahrtkosten abdeckt. So sind für einen ganztägigen Einsatz 50 Euro an Aufwandsentschädigung vorgesehen. „Viele freiwillige Bürgerinnen und Bürger haben allerdings auch direkt bekundet, ihren Dienst auch ohne Entschädigung zu verrichten“, freut sich der Landrat.

Bei den Tätigkeiten der freiwilligen Helfer handelt es sich um Hilfstätigkeiten rund um den Betrieb des Impfzentrums, dessen Abläufe landeseinheitlich geregelt sind. Dazu gehören Ordnungsdienste wie Zufahrts- und Parkplatzregelungen oder Unterstützung beim Zutritt und Verlassen des Zentrums.

Der Einsatz der Helfer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) gehört zum landeseinheitlichen vorgeschriebenen Ablauf eines Impfzentrums. Das DRK ist im Erste-Hilfe-Bereich eingesetzt. Die Vergütung hat das Land Rheinland-Pfalz mit dem Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes vereinbart. Die Tätigkeit des DRK erfordert eine Ersthelferausbildung sowie ggf. einen unmittelbaren Einsatz am Menschen.

„Wir sollten uns in dieser schwierigen Pandemielage auf das Wesentliche konzentrieren, denn nunmehr müssen alle Ressourcen dazu genutzt werden, den Menschen im Landkreis schnell ein Impfangebot zu unterbreiten. Nur so kann die Pandemie zügig eingedämmt werden“, appelliert Landrat Manfred Schnur.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung

Cochem-Zell

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