Kreiswaldbauverein startet erfolgreich in die Holzvermarktung
Kreis Neuwied. Die Forstbetriebsgemeinschaft KWBV Neuwied hatte Anfang Juni zu einem Waldbildungstag auf den Holzlagerplatz am Asberg bei Kretzhaus eingeladen und so konnte der 1. Vorsitzende Uwe Werner eine Vielzahl von interessierten Privatwaldbesitzern begrüßen. Auf dem Platz lagen 12 fm Eichenstämme in unterschiedlicher Stärke, Länge und vor allem Güteklasse. Obwohl weitgehend (nur) von durchschnittlicher Qualität wurde ein Gesamtpreis von rd. 3000 Euro erzielt.
Danach erläutert der Privatwaldbetreuer Dieter Steinebach das Verfahren der Holzvermarktung. Grundlage hierfür ist die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) In der Anlage VI der Vereinbarung wird dabei das „Messverfahren für Rohholz“ festgelegt. Zielgröße ist das Festgehaltsvolumen (V) in Festmeter ohne Rinde. Das berechnete Festgehaltsvolumen wird einem Kubikmeter (1 cbm) Holz gleichgesetzt. Der Mittendurchmesser (d) ist in der Stammmitte zu messen. Die Messung des Mittendurchmessers ist dabei differenziert nach der Mittenstärke vorzunehmen. Bei der manuellen Vermessung von Stammholz in Rinde sind angemessene Rindenabzüge vorzunehmen, die im Regelfall in automatisierter Form erfolgen. (ca. 1 – 5 cm). Die Algorithmen, die für die Berechnung des Volumens und zur Ermittlung der Qualitätsparameter von Stammholz im Rahmen der elektrischen Werksvermessung Anwendung finden, werden der der Rahmenvereinbarung „Werksvermessung“ beschrieben.
Im Anschluss erklärte Förster Steinebach die Qualitätssortierung des Stammholzes; hierfür wird das Merkblatt für Eichstammholz zu Grunde gelegt. Grundsätzlich wird beim Eichen-Stammholz nach vier Güteklassen (A, B, C und D) unterschieden. In der Regel entspricht das Holz in der hiesigen Region den Klassen B bis D. Ganz wichtig war auch noch der Hinweis und die Vorführung eines „Splittersuch-Gerätes“ Bei den vorliegenden Stämmen gab es keine Anzeige; ansonsten sind die Stellen mit Splitterverdacht zu kennzeichnen.
Der Vorsitzende Uwe Werner ging auch noch einmal auf das Verfahren zur Nutzung des Holzsammelplatzes für den Privatwaldbesitzer ein. Ganz wichtig ist am Anfang eine Begutachtung der Stämme durch Vertreter der Forstbetriebsgemeinschaft und danach eine schriftliche Vereinbarung. Der Verkauf des Holzes erfolgt immer im Auftrag des Waldbesitzers. Eine Mindestmenge für den Anlieferer besteht nicht und ebenfalls gibt es keine Obergrenze. Der Stammdurchmesser sollte (mindestens) bei ca. 25 cm und die Länge bei 3 m liegen. Letztlich ist die Angabe der (privaten) Steuernummer erforderlich.
Danach gab der Geschäftsführer des KWBV Martin Werner eine Ein- und Vorführung des neuen GPS-Gerätes „Terminos, welches der Verein zur Auffindung von Grenzpunkten angeschafft hat. Das Gerät ist weitgehend zielgenau auf den cm; bei ungünstigen Verhältnissen gibt es eine Abweichung von wenigen cm. Der Einsatz des GPS-Gerätes kann von allen Mitgliedern des Kreiswaldbauvereins gegen eine Gebühr geordert werden. Die Bedienung des Gerätes erfolgt durch den Vorstand. Weitere Infos zum Verein im Internet: www.Kreiswaldbauverein-Neuwied.de
Zur gemeinsamen Abschlussdiskussion lud der Vorsitzende die Teilnehmer anschließend in die Gaststätte „Zur Post“ nach St. Katharinen ein.
Pressemitteilung des
Kreiswaldbauverein Neuwied
