Aussichtsplattform auf dem Festungsplateau noch „namenlos“
Künftiger Name gesucht
Koblenz. Zur Bundesgartenschau 2011 in Koblenz war die Aussichtsplattform auf dem Festungsplateau eines der Highlights. Die Plattform bietet einen fantastischen Blick über das Festungsplateau und auf die Stadt. Bisher ist die Aussichtsplattform jedoch „namenlos“. Um dem architektonisch ansprechenden Aussichtspunkt für Bürger und Touristen einen einprägsamen Namen geben zu können, führt die Stadt Koblenz einen Wettbewerb durch.
Der zu findende Name sollte: einfach zu merken, zutreffend und griffig sein. Möglichst einmalig sein und der Funktion der Aussichtsplattform gerecht werden. Originell, neu und positiv belegt sowie zeitgemäß und nachhaltig sein.
Die Stadt ruft alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt und Region auf, sich an der Namensfindung zu beteiligen. Ideen und Vorschläge können ab sofort per Brief oder per E-Mail abgegeben werden. Es dürfen beliebig viele Vorschläge eingebracht werden, gerne auch mit einer Begründung. Beleidigende und diffamierende Benennungen sind ausgeschlossen. Nach dem Einsendeschluss werden die Vorschläge dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Der Gewinnervorschlag wird mit einer Jahreskarte der Seilbahn Koblenz prämiert.
Teilnahmeberechtigte: Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 14 Jahren. Die Teilnahme von Minderjährigen setzt die Einwilligung des Erziehungsberechtigten voraus.
Einsendeschluss und -form: Einsendeschluss für Namensvorschläge ist Donnerstag, 28. Februar.
Wie kann ich mitmachen?
Vorschläge sind einzureichen per Post an: Eigenbetrieb der Stadt Koblenz, Grünflächen- und Bestattungswesen, Beatusstraße 37, 56073 Koblenz, Stichwort: „Namensgebung Aussichtsplattform“ oder per E-Mail an: Gruenundfriedhof@stadt.koblenz.de, Betreff: „Namensgebung Aussichtsplattform“.
Jeder Vorschlag muss folgende Angaben enthalten: Benennung des Namensvorschlags, Vor- und Nachname, Adresse des Teilnehmenden und freiwillig: Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Urheberrecht: Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingereichten Namensvorschlägen, die Gegenstand der endgültigen Namensfestlegung durch den Stadtrat werden, gehen auf die Stadt über, sie können von dieser an einen Dritten übertragen werden.
Sollte es Ansprüche Dritter in Bezug auf den Namen geben, behält sich die Stadt vor, den Namensvorschlag vom Wettbewerb auszuschließen.
Namensbestimmung: Die endgültige Festlegung des Namens obliegt, unabhängig vom Ergebnis des Wettbewerbs, dem Stadtrat. Der Stadtrat hat die Möglichkeit, aus den Namensvorschlägen eine Adaption zu machen.
Rechtsweg: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Pressemitteilung der
Stadt Koblenz
