Allgemeine Berichte | 06.10.2020

Stadt Rheinbach

Land verkündet erneut Änderung der Coronaschutzverordnung

Rheinbach. Mit der Änderung der Coronaschutzverordnung durch das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. Oktober wurden zahlreiche neue Regelungen eingeführt. Die Stadt Rheinbach möchte ihre Bürger*Innen über die wichtigsten Änderungen informieren:

Die Entwicklung der letzten Tage und Wochen legt nahe, dass private Feiern einen erheblichen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Niemand will vor der Entscheidung stehen, solche Feiern gänzlich zu verbieten. Deshalb muss sichergestellt werden, dass man sich auch bei diesen Anlässen an die Regeln hält. Die Erfassung von Kontaktdaten ist ein wesentliches Element, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen.

Neue Regeln für private Feierlichkeiten

Private Feierlichkeiten aus besonderem Anlass, wie beispielsweise Jubiläen, Hochzeits- und Geburtstagsfeiern, die außerhalb des eigenen privaten Bereichs stattfinden, sind mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt anzumelden, sofern mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden. In diesem Zusammenhang sind eine für die Feier verantwortliche Person mit Name, Anschrift und Telefonnummer sowie der Ort der Veranstaltung, die Art der Veranstaltung und die voraussichtliche Teilnehmerzahl zu benennen. Feierlichkeiten bitte unter der E-Mail-Adresse ordnungsamt@stadt-rheinbach.de anmelden. Zudem wird es in Kürze möglich sein, die Veranstaltung auch online auf der Internetseite der Stadt Rheinbach (www.stadt-rheinbach.de) anzumelden.

Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung laufend aktualisiert werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Ordnungsamt kein Genehmigungsverfahren durchführt, sondern lediglich die Anmeldung annimmt um einen Überblick zu privaten Veranstaltungen zu erhalten. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind.

Zudem werden in der Verordnung Obergrenzen für Feierlichkeiten festgelegt, wenn die sog. 7-Tages-Inzidenz auf kritische Werte steigt. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feste nur noch mit höchstens 50 Teilnehmer*Innen zulässig, bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 nur noch mit höchstens 25 Teilnehmer*Innen und entsprechenden Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten.

Für Feiern in den eigenen vier Wänden gilt der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Dennoch sollte man auch hier die Coronavirus-Pandemie weiterhin ernst nehmen und sich an die Hygiene- und Abstandsregeln halten.

Verschärfungen in der Gastronomie und im Sport

Bund und Länder haben beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in Restaurants – mit einem Bußgeld zu ahnden. In Nordrhein-Westfalen wurde für Gäste, die solche Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt.

Zu den weiteren neuen Regelungen zählen u.a. die Einführung der Rückverfolgbarkeit für die Teilnehmer*Innen in Kontaktsportarten auch beim Trainingsbetrieb und die Einführung von Hygienestandards für die Durchführung von Weihnachtsmärkten.

Bürgermeister Stefan Raetz appelliert an alle Rheinbacher*Innen sowie Besucher*innen der Stadt: „Schützen Sie sich und andere! Je umsichtiger sich der Einzelne verhält, desto größer ist die Wirkung für die Allgemeinheit. Die Herbst- und Wintermonate werden uns bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie vor besondere Herausforderungen stellen.“

Pressemitteilung der

Stadt Rheinbach

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