Allgemeine Berichte | 27.12.2024, 10:32 Uhr

Es sind nur noch wenige Tage bis Silvester.

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk

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Rheinland-Pfalz. Nur noch wenige Tage bis Silvester. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) gibt zu diesem Anlass Tipps für den richtigen Umgang mit Feuerwerk, damit es rund um den Jahreswechsel möglichst nicht zu Verletzungen und anderen Unglücksfällen kommt.

Sicherheitshinweise beim Zünden von Feuerwerk

Beachten Sie die Gebrauchsanweisung Ihres Silvester-Feuerwerks. Feuerwerk sollte nur auf ebenen Flächen abgeschossen werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuerwerk einen sicheren Stand hat und nutzen Sie geeignete „Rampen“ für den Abschuss von Raketen (besser einen Getränkekasten statt freistehende Einzelflaschen nutzen).

Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Personen, Gebäuden, Tieren sowie Autos ein und achten Sie darauf, dass sich keine Hindernisse (z.B.

Bäume, Balkone) in der Flugbahn der Raketen befinden. Halten Sie beim Anzünden keine Körperteile über den Feuerwerkskörper. Feuerwerk der Kategorie F2 dürfen Sie ausschließlich im Freien verwenden.

Auf was beim Kauf von Feuerwerk zu achten ist

Feuerwerkskörper müssen geprüft sein, bevor sie in Deutschland verkauft und verwendet werden dürfen. Nicht zugelassene, also nicht sicherheitsgeprüfte und entsprechend gekennzeichnete, Feuerwerkskörper aus dem Ausland sind in Deutschland verboten. Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper ist strafbar. Bei der Nutzung von illegalen Feuerwerkskörpern besteht eine große Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer

- von Schäden am Gehör, Verlust von Gliedmaßen, Verbrennungen bis hin zum Tod ist alles möglich. Um sicher zu stellen, in Deutschland zugelassene Böller zu erhalten, sollte man diese ausschließlich in regulären Geschäften erwerben. Wer im Internet kauft, sollte dies nur über seriöse, geprüfte Online-Shops tun. Es empfiehlt sich beim Kauf von Pyrotechnik stets auf das CE-Kennzeichen mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle (z.B.CE0589) sowie die Registriernummer (z.B. 0589-F2-4567) zu achten. Die Registriernummer setzt sich aus der Kennnummer der Prüfstelle, der Feuerwerkskategorie sowie einer fortlaufenden Nummer des Herstellers zusammen. Für Privatpersonen sind in der Regel nur die Kategorien F1 und F2 zulässig. Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache beigefügt bzw. aufgedruckt sein.

Selbstgebasteltes Feuerwerk

Selbst hergestelltes Feuerwerk stellt eine nicht abschätzbare Gefahr dar.

Jährlich sterben unnötig Menschen bei der Herstellung illegaler Feuerwerke. Die Herstellung und der Gebrauch von selbstgebautem Feuerwerk ist strafbar.

Blindgänger und Feuerwerksmüll

Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen im Zusammenhang mit nicht explodierten Feuerwerkskörpern, weil versucht wird, diese erneut zu zünden.

Deshalb unser Rat: Halten Sie Abstand zu nicht richtig gezündetem Feuerwerk.

Feuerwerk sollte niemals erneut angezündet oder geöffnet werden. Achten Sie auf Kinder und weisen Sie diese darauf hin, dass es gefährlich ist, nicht richtig gezündetes Feuerwerk einzusammeln und damit zu experimentieren. Feuerwerksreste sollten erst weggeräumt werden, wenn diese richtig abgekühlt sind. Diese können über den regulären Hausmüll entsorgt werden. Für nicht explodiertes und CE-gekennzeichnetes Feuerwerk wird die Entsorgung über einen Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall empfohlen.

Alkohol an Silvester

Gerade an Silvester gehört Alkohol für viele Menschen einfach dazu. Doch besonders beim Zünden von Feuerwerk ist es fahrlässig vorher große Mengen an Alkohol zu konsumieren. Deshalb unser Appell: Möglichst nüchtern Raketen und anderes Feuerwerk zünden!

Außerdem wichtig

Privates Feuerwerk darf ohne Genehmigung nur in der Neujahrsnacht gezündet werden. Zudem ist ein Abbrennen in unmittelbarer Nähe von z.B. Krankenhäusern oder Kinder- und Altersheimen verboten.

Pressemitteilung Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

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