Allgemeine Berichte | 20.02.2026

Aufwendungen des Landkreis Neuwied für „schulbezogene Leistungen der Jugendhilfe“ steigen stetig

Landkreis trägt eine Million Euro für zunehmende Aufgaben im Bildungssystem

Kreis Neuwied. Die von der Landesregierung erst jüngst propagierten Wohltaten im Hinblick auf die Schulsozialarbeit halten der Wirklichkeit nicht stand. Tatsächlich stehen der Höhe der Landesleistungen zugleich immer höhere finanzielle Verpflichtungen der Kommunen für die Jugendhilfe gegenüber, die das Land zu verantworten hat. „Es gibt ein Missverhältnis zwischen der Außendarstellung der Landesregierung und den realen Verhältnissen. Das Gros der Kosten verbleibt nämlich bei den Kommunen. Ein Beispiel ist das aktuelle Thema `Schulsozialarbeit´, zu dem gleich mehrere Veröffentlichungen schlicht falsch oder zumindest irreführend sind und die der Anpassung bedürfen“, stellt Landrat Achim Hallerbach klar und nennt Zahlen: „Der Gesamtaufwand des Landkreises Neuwied und zwar ohne die Stadt Neuwied für Schulsozialarbeit liegt insgesamt bei über 1,25 Millionen Euro bei einer jährlichen Landesförderung in Höhe von 260.000 Euro. Der Rest geht allein zu Lasten des Kreishaushalts. Die Deckungsquote der Landesförderung liegt insoweit bei circa 21 Prozent der gesamten Aufwendungen“, rechnet Landrat Achim Hallerbach vor. Die Kosten für die Schulsozialarbeit an Grundschulen teilt sich der Landkreis mit den Orts- oder Verbandsgemeinden, die als Trägerinnen der Grundschulen auch noch einmal 229.000 Euro beisteuern.

Demgegenüber war in der Tagespresse erst kürzlich unter der Überschrift "Land unterstützt Schulsozialarbeit" zu lesen, dass die Stadt Neuwied vom Land eine Summe von 436.050 Euro“ erhält. Der Bericht basiert auf einer Pressemitteilung des Bildungsministeriums zum Umfang der Landesförderung für Schulsozialarbeit. Hier heißt es unter anderem, dass das Land rund 380 Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter unterstütze. Wie die Landesregierung formuliert, soll Schulsozialarbeit „Schülerinnen und Schülern Anlaufstellen in ihrem Alltag geben, an die sie sich auch bei Problemen außerhalb des Unterrichts wenden können und Lehrkräften Zeit geben, sich auf die pädagogische Arbeit zu konzentrieren“. Im Grunde genommen geht es also um eine Entlastungsfunktion.

„Schulsozialarbeit wird aufgrund der zahlreichen sozialen Problemstellungen, die die Schulen überfordern wie etwa die Gewalt-Thematik, zunehmend von Schulen nachgefragt. Durch die bisherige Berichterstattung entsteht der unzutreffende Eindruck, als würden Fördermittel in Höhe von 436.050 Euro vollständig der Stadt Neuwied zur Verfügung gestellt, und zwar aufgeteilt nach Schulform. Tatsächlich teilen sich die Fördermittel auf Stadt und Kreis Neuwied auf: 260.100 Euro und nicht wie in der Presseerklärung ausgewiesen 221.850 Euro der angegebenen Fördermittel entfallen auf den Landkreis Neuwied und zwar ohne Stadt“, klärt der Leiter des Kreisjugendamtes, Uwe Kukla, auf. Insgesamt stehen 25 Schulen (Gymnasien, Realschulen plus, Förderschulen und Berufsbildende Schulen) in der Trägerschaft des Landkreises Neuwied. Gefördert werden dabei insgesamt 8,5 Stellen Schulsozialarbeit an zwölf Schulen im Landkreis. Im Einzelnen entfallen 5,75 Stellenanteile in unterschiedlichen Umfängen an alle acht Realschulen Plus im Landkreis, 1,25 Stellenanteile an die berufsbildende Ludwig-Erhard-Schule Schule und 1,5 Stellen an drei Grundschulen im Landkreis.

Situation an den Grundschulen

Für die Grundschulen zeichnen die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinden als Schulträger verantwortlich. Bereits im Jahr 2014 hatte der Landkreis Neuwied im Schulterschluss mit Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden als Schulträger entschieden, Schulsozialarbeit an Grundschulen aufgrund des festgestellten Bedarfes flächendeckend einzurichten und sich die Kosten zu teilen.

„Erst im Jahr 2025 wurden drei Grundschulen in die Landesförderung `Grundschulen in herausfordernder Lage´ aufgenommen und dies mit dem Ergebnis, dass dort drei halbe Stellen eingerichtet werden konnten. Diese 1,5 Stellen komplettieren dann die insgesamt 8,5 Stellen Schulsozialarbeit über Landesförderung. Für die übrigen 25 Grundschulen gehen die Kosten allein zu Lasten der kommunalen Familie“, erläutert Landrat Achim Hallerbach. Im Jahr 2023 hat der Landkreis Neuwied zudem Schulsozialarbeit an Förderschulen und Gymnasien eingerichtet und damit die Lücke in der Versorgung geschlossen. Für diese Schulformen erhält der Landkreis bislang keinerlei Fördermittel des Landes. In der Summe gibt es mit den drei Förderschulen und den drei Gymnasien im Landkreis (ohne Stadt Neuwied) also bislang 31 Schulen, für die gar keine Landesmittel fließen.

Was von Seiten des Landkreises darüber hinaus vor allem kritisiert wird, ist der vergleichsweise geringe Anteil an Mitteln, mit dem die Landesregierung auch noch wirbt.

Die Förderhöhe pro Vollzeitstelle ist seit über 25 Jahren unverändert und liegt bei 30.600 Euro pro ganze Stelle.

Vor dem Hintergrund stetig steigender Personal- und Sachkosten deckt die Förderung damit faktisch nur einen stetig sinkenden Teil des kommunalen Aufwandes.

Was also zunächst wie eine flächendeckende Finanzierung der Schulsozialsozialarbeit klingt, sieht auf zweitem Blick in der kommunalen Realität anders aus: „Die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe verzeichnen seit Jahren zunehmende Kostensteigerungen bei Leistungen, die schulische Aufgaben unterstützen und zum Teil ersetzen“, unterstreicht Kreisjugendamtsleiter Uwe Kukla.

Neben der Schulsozialarbeit lässt sich die Problemstellung im tatsächlichen Missverhältnis von Leistungen des Landes gegenüber steigenden kommunalen Ausgaben anhand der sogenannten „Eingliederungshilfen für Kinder mit Behinderung“ ebenso verdeutlichen wie bei der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung in den Grundschulen.

„Das alles sind nur Beispiele für Leistungen der Kommunen zur Entlastung bzw. Unterstützung des Bildungssystems: Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen und zeigt, dass es sich bei den Fördermitteln der Landesregierung mehr um symbolische Trostpflästerchen, als um wirklich entlastende und damit echte Hilfen handelt“, betont Landrat Achim Hallerbach abschließend.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

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