Die Stadtverwaltung Mayen informiert:
Lockerungen im Rahmen der Corona-Pandemie bei Trauerfeiern
Mayen. Zur Eindämmung von Corona Infektionen wurden auch für Trauerfeiern Einschränkungen getroffen.
Nun können wieder erste Lockerungen erfolgen:
1. Die bisherigen Regelungen (max. fünf Personen, Trauerfeier nur im Außenbereich) werden aufgehoben.
2. Trauerfeiern können in der Friedhofskapelle auf dem Hauptfriedhof mit max. 16 Teilnehmern zzgl. eines Trauerredners (Geistlichen) durchgeführt werden. Zum Rausfahren des Sarges / Raustragen der Urne kommen kurzzeitig die Sargträger / Urnenträger hinzu. Für die Teilnehmer werden bestimmte Sitzplätze ausgewiesen. Die übrigen Stühle sind nicht zu benutzen und werden entsprechend markiert. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Personen gewahrt wird.
3. In der Trauerhalle besteht die Pflicht, einen Mundschutz zu tragen. Für den Mundschutz hat jeder selbst zu sorgen. Während der Trauerrede darf der Trauerredner den Mundschutz absetzen. Sollte kein Mundschutz zur Verfügung stehen, darf die Halle nicht betreten werden.
4. Die Möglichkeit der Handhygiene und entsprechende Hinweise erfolgen über eine Beschilderung.
5. Die Außentüren der Trauerhalle werden während der Trauerfeier geöffnet. Dadurch wird eine Belüftung der Halle gewährleistet.
6. Im Außenbereich ist darauf zu achten, dass die Trauergemeinde einen Mindestabstand von 1,50 Meter untereinander einhält. Es wird empfohlen, dass die Trauergemeinde auch außerhalb der Halle einen Mundschutz trägt.
7. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 11. Mai.
Die Kirchen wurden über diese Verfahrensweise direkt informiert.
Für Fragen steht die Friedhofsverwaltung unter der Tel. (0 26 51) 88-4602 oder (0 26 51) 88-2001 zur Verfügung.
Pressemitteilung der
Stadtverwaltung Mayen
