Allgemeine Berichte | 12.10.2020

Landesamt für Steuern

Lohnsteuerermäßigung und der Eintrag von Freibeträgen

Aktionswoche: Info-Hotline der Finanzämter gibt Auskunft und Tipps zum Antragsverfahren

Region. Wer als Arbeitnehmer weite Wege zur Arbeit fährt, aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält oder beispielsweise durch Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen eine hohe finanzielle Belastung hat, kann sich beim Finanzamt einen Steuerfreibetrag eintragen lassen. Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können auch Handwerkerleistungen oder Kosten für eine Haushaltshilfe vorab als Freibetrag die monatliche steuerliche Belastung beim Lohnsteuerabzug reduzieren.

Der Steuerfreibetrag kann für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt werden.

Was hierbei zu beachten ist, wie ein solcher Antrag auf Lohnsteuerermäßigung funktioniert und was alles als Freibetrag berücksichtigt werden kann, erläutert die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter vom 26. bis 30. Oktober im Rahmen der Aktionswoche „Freibeträge und Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren“.

Unter der Rufnummer (02 61) 20 17 92 79 stehen die Experten der Steuerverwaltung von Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, und Freitag, 8 bis 13 Uhr, für Fragen zur Verfügung.

Antrag für 2021

Die erforderlichen Vordrucke für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2021 sind im Internet unter: https://www.lfst-rlp.de/vordrucke (Lohnsteuer / Lohnsteuerermäßigung 2021) oder vor Ort im Finanzamt erhältlich.

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