Allgemeine Berichte | 22.04.2017, 10:25 Uhr

Energietipp der Verbraucherzentrale

Luftdicht ist Pflicht

Nächste Beratung in Bad Neuenahr-Ahrweiler am 15. Mai

Beim Luftdichtheitstest erzeugt der Ventilator einen leichten Unterdruck im Gebäude.  Verbraucherzentrale RLP

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Luftdichtheit von Gebäuden hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Einen großen Sprung gab es, als vor rund 50 Jahren die Einzelöfen durch Zentralheizungen ersetzt und anschließend viele einfachverglaste Fenster ohne Dichtungen gegen zweifachverglaste Fenster mit eingebauten Lippendichtungen ausgetauscht wurden. Seit der Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der Gesetzgeber vor, dass neue Gebäude nach dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen sind. Viele Neubauinteressierte fürchten in diesem Zusammenhang, dass zu dichte Gebäude zu schlechter Raumluftqualität und zu Feuchte- und Schimmelproblemen führen. Diese Angst ist jedoch völlig unbegründet. Der Luftaustausch über Fugen und Ritze ist für ein gutes Raumklima zu gering. Eine Lüftung über die Fenster und Türen oder über eine Lüftungsanlage ist so oder so erforderlich. Ein ständiger Luftzug durch Lecks im Baukörper kann hingegen zu Unbehaglichkeiten in den Wohnräumen führen. Gleichzeitig kann die feuchte warme Luft auf dem Weg durch Fugen nach draußen so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit im Bauteil kondensiert. Schäden in den Außenbauteilen des Hauses können dann die langfristige Konsequenz sein.

Daher sollte bei der Planung eines Hauses ein Konzept für die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle erstellt werden, das sämtlichen Handwerkern ausgehändigt wird. Zur Überprüfung der Ausführungsqualität sollte dann ein sogenannter Luftdichtheitstest durchgeführt werden. Dabei wird ein großer Ventilator mit Hilfe eines Folienrahmens in eine Außentür eingebaut. Nachdem sämtliche Öffnungen in der Gebäudehülle geschlossen wurden, wird ein leichter Unterdruck erzeugt und gleichzeitig die über die Hülle nachströmende Luftmenge gemessen. Dieser Wert liefert eine Aussage über die Dichtheit der Hülle. Gleichzeitig kann man bei überhöhten Werten auf Lecksuche gehen und die undichten Stellen nachbessern. Wenn bei der Auftragsvergabe ein solcher Luftdichtheitstest vereinbart wird und alle Handwerker darüber Bescheid wissen, steigt erfahrungsgemäß die Ausführungsqualität auf der Baustelle.

Weitere Informationen zur luftdichten Bauweise sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus erhält man bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Der Energieberater hat am Montag, 15. Mai, ab 13.30 Uhr Sprechstunde in Bad Neuenahr-Ahrweiler in der Stadtverwaltung, Zimmer N.0.02, Hauptstraße 116. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter Tel. (0 26 41) 8 70.

Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz e.V.

Beim Luftdichtheitstest erzeugt der Ventilator einen leichten Unterdruck im Gebäude. Foto: Verbraucherzentrale RLP

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