Allgemeine Berichte | 18.05.2021

„Corona hat die Machbarkeitsillusion greifbarer gemacht“

„Man darf auch sterben dürfen“

Mediziner Andreas Reuther erklärt, warum jeder in Pandemiezeiten an seine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht denken sollte. Hilfe gibt es beim Hospiz-Verein Rhein-Ahr e.V.

Dr. Andreas Reuther hilft Ratsuchenden beim Hospiz-Verein Rhein-Ahr in Sachen Vollmachten und Verfügungen.Foto: privat

Kreis Ahrweiler. Da denkt man, man hätte alles geregelt. Und das muss man doch nochmal „ran“ - an dieses Thema, vor dem sich viele scheuen. Andere scheut es sogar so sehr, dass sie auch noch gar keine Patientenverfügung oder Vollmacht erstellt haben für den Fall, dass sie sich selbst nicht mehr klar äußern können. Wieder andere hat gerade die Corona-Pandemie drauf gebracht. Bei der Erstellung der Vorsorge-Unterlagen hilft der pensionierte Allgemeinmediziner Andreas Reuther aus der Grafschaft seit vielen Jahren denen, die sich dafür beim Hospiz-Verein Rhein-Ahr anmelden.

Herr Dr. Reuther, warum ist es gerade jetzt nötig, seine vielleicht vor Jahren erstellte Patientenverfügung nochmals hervorzuholen oder erstmals eine zu erstellen?

In einer Patientenverfügung kann jeder für sich verfügen, was gemacht werden oder was nicht geschehen soll, wenn man alters-, krankheits- oder unfallbedingt erkennbar am Ende des Lebens angekommen ist und man selbst nicht mehr in der Lage ist, für sich zu sprechen. Das umfasst auch, ob man künstlich ernährt oder mittels einer Maschine beatmet werden möchte oder nicht. Gerade diese künstliche Beatmung taucht ja derzeit immer wieder im Zusammenhang mit Corona auf und lässt manchen neu darüber nachdenken oder die Notwendigkeit einer Regelung für sich und insbesondere seine Angehörigen spüren.

Also hilft man damit auch seinen Angehörigen?

Ja, denn es entlastet nicht nur einen selbst. Eine Patientenverfügung hilft Angehörigen und Behandlern, den mutmaßlichen Patientenwillen umzusetzen. Sie nimmt auch den Druck und schützt vor übereilten Entscheidungen. Man kann viel dafür tun, nicht unter Angst leiden zu müssen, sondern darf auch in Ruhe gelassen werden. Denn darum geht es: Zu klären, unter welchen Bedingungen man leben, aber auch sterben darf. Bevollmächtigte, Betreuer und Behandler sind an eine gültige schriftliche Patientenverfügung gebunden.

Und was bringt es einem selbst? Für viele ist es ja auch gar nicht so einfach, sich da heranzuwagen oder sie wissen nicht wie.

Eines stelle ich immer wieder fest: Ängste vor dem Sterben werden auch für einen selber weniger bedrohlich, wenn man sie konkret formuliert, wenn man sich damit beschäftigt und rechtzeitig bestimmt, was später geschehen soll und was nicht. Dabei kann es auch ein versöhnlicher Gedanke sein, mich damit anzufreunden, dass der Tod mein Begleiter im Leben ist und dass ich nicht nur sterben muss, sondern vielleicht auch irgendwann sterben darf, nämlich wenn keine Aussicht auf Besserung mehr besteht oder nur noch auf ein Leben mit schwersten Beeinträchtigungen.

Wie spielt da die Pandemie rein?

Durch Corona ist womöglich die „Machbarkeitsillusion“ für viele greifbarer geworden, der Automatismus, dass alles gemacht wird, was irgend machbar ist. Man muss nicht alles medizinisch Mögliche machen, sondern es muss auch möglich sein, in Ruhe sterben zu dürfen. Da verändert sich der Blick vielleicht auch nicht nur in der Pandemie, sondern im Laufe eines Lebens. Deshalb ist es gut, sich immer mal wieder – sagen wir, alle paar Jahre – seine Verfügungen anzuschauen und ggf. zu verändern, denn die sind ja nicht in Stein gemeißelt, oder sich auf einem Beiblatt etwa speziell zu Covid zu äußern.

Ausgerechnet Sie als Mediziner sagen, das man nicht alles machen muss, was möglich ist?

Gerade ich als Mediziner. Prägend war für mich schon als junger Arzt im Krankenhaus die Begegnung mit einer Intensiv-Krankenschwester, die zuweilen nicht mehr aushielt, was alles um des Überlebens willen mit manchem Patienten gemacht wurde. Mich hat das die Frage stellen lassen „Was machen wir hier überhaupt?“ und mich letztlich auch zur Hospizbewegung geführt. Ich als Mediziner kann überdies in den Gesprächen über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht viele Beispiele aus der Praxis geben und etwa über die verschiedenen Behandlungsmethoden aufklären.

Welche Bedeutung hat die Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht halte ich für mindestens so wichtig wie die Patientenverfügung, weil sie umfassender ist. Sie beinhaltet, wer für mich Entscheidungen treffen darf, was mit mir geschieht, wenn ich das selber nicht mehr kann, auch wenn ich unter Umständen noch lange lebe. Darin regeln lässt sich etwa, wer mein Auto in meinem Namen verkaufen darf, wer bestimmt, ob und in welches Seniorenheim ich ziehe. Das können auch mehrere Personen sein. Und in einer Betreuungsverfügung lege ich fest, wer für mich entscheiden darf, wenn ich niemanden habe, dem ich derzeit eine Vollmacht erteilen kann.

Sonst haben Sie monatliche Treffen beim Hospiz-Verein Rhein-Ahr in Bad Neuenahr-Ahrweiler abgehalten, wie machen Sie das jetzt?

Gruppentreffen waren leider bisher nicht möglich, Einzelgespräche oder Treffen im Familienverbund schon. Hoffentlich sind bald wieder mehr persönliche Kontakte möglich. Bis dahin bieten wir vom Hospiz-Verein aus auch online-Treffen per Video-Konferenz mit Zoom an. Man braucht dazu einen Computer mit Internetzugang, Kamera und Mikrophon. Notfalls reicht auch ein Smartphone.Wir sprechen die Thematik anhand konkreter Vorlagen durch. Es ist gut, wenn man darüber redet, auch mit anderen, die das gleiche Anliegen haben. Natürlich bezieht man am besten auch Verwandte ein oder diejenigen, die man mit der Umsetzung des eigenen Willens betrauen möchte.

Zur Person/Info

Dr. med. Andreas Reuther wohnt mit seiner Frau in Karweiler. Nach langjähriger Ausbildung auf verschiedenen Stationen des Krankenhauses Maria-Hilf in Bad Neuenahr war er mehr als 20 Jahre in einer Gemeinschaftspraxis in der Grafschaft als Allgemeinarzt tätig. Seit seiner Pensionierung im Jahr 2012 ist er beim Hospiz-Verein Rhein-Ahr aktiv. Seitdem leistet der 70-Jährige gegen einen Kostenbeitrag von 25 Euro Hilfe beim Erstellen von Verfügungen und Vollmachten beim Hospiz-Verein Rhein-Ahr. Weitere Infos und Anmeldung beim Hospiz-Verein Rhein-Ahr, Kreuzstraße 18, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, 02641/2077969. Nach Anmeldung beim Hospiz-Verein gibt es einen Terminvorschlag und die Zugangsdaten für ein virtuelles Gruppentreffen.

Dr. Andreas Reuther hilft Ratsuchenden beim Hospiz-Verein Rhein-Ahr in Sachen Vollmachten und Verfügungen.Foto: privat

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