Agentur für Arbeit gibt Arbeitsmarktdaten für Februar bekannt
Mehr Langzeitarbeitslose im Kreis
Kreis Cochem-Zell. Auf den ersten Blick gab es in den letzten vier Wochen auf dem regionalen Arbeitsmarkt kaum Bewegung. So stieg die Arbeitslosigkeit im Landkreis Cochem-Zell um 21 auf 1.708 an. Auf die Arbeitslosenquote hat dies keine Auswirkungen: Wie im Januar liegt sie bei 5 Prozent. Deutlich bleibt nach wie vor der Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Im Februar 2020, also kurz vor der Corona-Pandemie, gab es 220 arbeitslose Menschen weniger. Die Quote lag damals bei 4,4 Prozent.
Damit scheint der Anstieg der Arbeitslosigkeit nach einer deutlichen Steigerung im Januar zumindest vorläufig gestoppt. „Wenn man genauer hinschaut, ist jedoch erkennbar, dass die Arbeitslosigkeit zwar nicht nennenswert zunimmt, sich aber verschiebt – und zwar in Richtung Langzeitarbeitslosigkeit“, erklärt Frank Schmidt, Leiter der Agentur für Arbeit mit Blick auf die monatliche Statistik aus seinem Haus.
Damit verweist er auf die Entwicklung in den beiden Rechtskreisen, die die Grundlage für das Geschehen am Arbeitsmarkt bilden: das Sozialgesetzbuch (SGB) III, nach dem die Arbeitsagenturen ihre Kunden aus der Versichertengemeinschaft betreuen, und das SGB II, das die Regeln für die Jobcenter vorgibt und deshalb vor allem Langzeitarbeitslosigkeit abbildet. Während die Februarstatistik im SGB III einen Rückgang um 8 auf jetzt 1.019 Arbeitslose verzeichnet, gibt es im SGB II eine Steigerung um 29 auf 689. Gegenüber dem Vorjahr werden in der Arbeitsagentur 103 und beim Jobcenter 117 Arbeitslose mehr betreut.
„Nachdem wir nun fast ein Jahr mit der Pandemie leben und diese gravierende Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben in unserer Region hat, war leider kaum etwas Anderes zu erwarten“, erläutert Agenturleiter Schmidt. „Nach einem Jahr läuft der Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei den meisten Menschen aus und sie sind fortan auf die staatlichen Hilfen des Jobcenters angewiesen.“ Ob sich dieser Übergang verfestige oder die Arbeitslosigkeit sogar beendet werden könne, hänge nach wie vor vom Fortgang des Krankheitsgeschehens und den mit ihm verbundenen Einschränkungen zusammen.
„In der Gastronomie steht zum Beispiel der traditionelle Saisonstart unmittelbar bevor. Damit beginnt die Zeit, in der jene Beschäftigten, die über den Winter abgemeldet wurden, wieder eingestellt werden. Normalerweise. Ob dies in diesem Frühjahr so sein wird, hängt von den Einschränkungen ab, die die Betriebe in den nächsten Wochen hinnehmen müssen.“ Ähnlich sehe es auch in den meisten anderen Branchen aus, die unter der Pandemie zu leiden hatten.
113 zusätzliche Stellen wurden dem Arbeitgeberservice in den letzten vier Wochen gemeldet. Das sind 43 mehr als im Januar. Insgesamt registriert die Arbeitsagentur damit im Landkreis 400 offene Stellen. Das sind 181 weniger als vor einem Jahr.
Ein großes Thema bleibt die Kurzarbeit. Wer dieses Hilfsmittel nutzen will, muss zunächst Kurzarbeit anzeigen. Nach Prüfung und Bewilligung durch die Arbeitsagentur können die angemeldeten Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit gehen – falls notwendig. Denn Unternehmen können auch entscheiden, das Kurzarbeitergeld (KuG) während des Bewilligungszeitraumes nur für eine gewisse Zeit oder einen Teil der gemeldeten Beschäftigten zu nutzen. Die eigentliche Abrechnung (KuG-Antrag) erfolgt deshalb auch erst im Nachhinein. Da die Unternehmen bis zu drei Monate Zeit haben, entsprechende Unterlagen einzureichen, liegen verbindliche Werte erst mit deutlicher Verzögerung und bislang nur für ganze Agenturbezirke vor. Im Mittelpunkt der statistischen Betrachtung stehen deshalb derzeit noch die KuG-Anzeigen. Gegenüber dem Vormonat ist deren Zahl in Cochem-Zell im Februar erneut zurückgegangen. In den letzten vier Wochen zeigten laut Statistik 54 Betriebe für 281 Beschäftigte Kurzarbeit an. Im Januar waren es noch 68 Betriebe und 792 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insgesamt gab es seit Anfang April 1.195 KuG-Anzeigen für 9.748 Beschäftigte. Zwischen April 2019 und Februar 2020 waren es lediglich 9 Betriebe und 165 Beschäftigte.
Agentur und Jobcenter können wegen der Corona-Pandemie derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. So sind sie dennoch erreichbar:
Agentur für Arbeit Cochem: Sondertelefon: 0261 – 405 405, E-Mail: koblenz-mayen.postfach@arbeitsagentur.de
Jobcenter Cochem-Zell: Sondertelefon: 02671 - 60 33 111, E-Mail: Jobcenter-Cochem-Zell@jobcenter-ge.de
Hotline Berufsberatung: Koblenz: 0261 – 405 444. Mayen: 02651 – 950 333.
Vieles lässt sich auch ohne direkten Kontakt online erledigen: https://www.arbeitsagentur.de/eservices oder https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Pressemitteilung
Agentur für Arbeit
Koblenz-Mayen
